Kein Erprobungsanbau zur Grünen Gentechnik ohne Haftungsfreistellung / DBV-Präsidium lehnt Haftung zu Lasten der Landwirte ab
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät allen Landwirten davon ab, sich im laufenden Jahr an einem Erprobungsanbau mit Bt-Mais zu beteiligen. Das hat das Präsidium des DBV auf seiner heutigen Sitzung in Bonn beschlossen, nachdem die Verhandlungen des DBV mit dem Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter und den beteiligten Zuchtunternehmen zum Erprobungsanbau in den entscheidenden Punkten - vor allem der Haftungsfreistellung - erfolglos geblieben sind.
Der DBV hatte angesichts der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung des Gesetzentwurfes zur Grünen Gentechnik als Voraussetzung für die Teilnahme von Landwirten an einem Erprobungsanbau bei vertragsgemäßem Verhalten die Haftungsfreistellung durch die Pflanzenzüchter für Schadensersatzforderungen Dritter gefordert. Erreicht wurde jedoch nur für das Land Sachsen-Anhalt über die am Erprobungsanbau beteiligte Bio-Mitteldeutschland GmbH, dass diese den Landwirten im Rahmen einer Obergrenze von 240000 Euro eine maximale Übernahme von 80 Prozent berechtigter Schadensersatzansprüche zusichern würde. Für das weiterhin bei den anbauenden Landwirten auch bei Einhaltung der Vorsorgepflichten verbleibende Haftungsrisiko haben die Züchter jedoch eine vertragliche Haftungsfreistellung für Sachsen-Anhalt abgelehnt. Hinzu komme, so das DBV-Präsidium, dass sie jegliche Haftungsfreistellung der anbauenden Landwirte auch in anderen Bundesländern ablehnten.
Weiterhin fehlt nach Einschätzung des DBV-Präsidiums für die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs der dringend notwendige wissenschaftliche und praktische Erkenntnisgewinn, nachdem die Biologische Bundesanstalt den Erprobungsanbau nicht wissenschaftlich begleiten wird. Zudem hatte der DBV einen bundesweiten Erprobungsanbau unter Einbeziehung aller Betroffenen gefordert, während die Pflanzenzüchter nun bundesländerspezifisch vorgehen, stellte das DBV-Präsidium fest.
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