Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

Kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit - Kontrahierungszwang muss bestehen bleiben!

(Essen) - Die privat geführten Pflegedienste und -einrichtungen sind ein wesentlicher Faktor für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Im stationären Bereich liegt ihr Anteil unter den Trägern bei über 40 Prozent, im ambulanten gar bei fast 70 Prozent. Ein Vorschlag der AOK könnte diese gut funktionierende Struktur nun womöglich ändern.

In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier stellt der Bundesverband der AOK die Forderung nach Abschaffung des Kontrahierungszwangs bei Versorgungsverträgen von Pflegeeinrichtungen auf. Dies hätte zur Folge, dass die Pflegekassen den Pflegebetrieben die Zulassung zur Leistungserbringung auch dann verwehren könnten, wenn diese alle Voraussetzungen erfüllen. Bislang garantiert der Kontrahierungszwang, dass Pflegedienste und -einrichtungen zugelassen werden müssen, wenn sie die in den Paragraphen 71 und 72 des elften Sozialgesetzbuchs genannten Kriterien erfüllen.

Für die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. Andrea Kapp ist diese Forderung der größten deutschen Krankenkasse eine Gefährdung für eine qualitativ gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen: "Zur Bewältigung der immensen Herausforderungen, die der Pflege durch den demografischen Wandel zukünftig bevorstehen werden, sind Neugründungen von Pflegeeinrichtungen essenziell. Eine Grundvoraussetzung dafür ist ein gründerfreundliches Klima. Durch eine Abschaffung des Kontrahierungszwangs schafft man aber genau das Gegenteil und erschwert Existenzgründungen auf massive Weise. Welcher Unternehmer will denn schon das Risiko eingehen, Arbeitsverträge mit Beschäftigten einzugehen, ohne zu wissen, ob er eine Zulassung erhält und Einnahmen erwirtschaften kann?"

Zudem sei eine Abschaffung des Kontrahierungszwangs aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel höchst problematisch: "Die Berufsfreiheit ist durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert. Ein Auswahlermessen der Pflegekassen würde dieses Grundrecht erheblich einschränken."

Als bedenklich sieht Kapp die vom AOK-Bundesverband vorgeschlagene Alternative zum Kontrahierungszwang an: "Die von der AOK favorisierte Bedarfs- und Sorgestrukturplanung existiert bisher nur auf dem Papier. Es ist überhaupt nicht abzusehen, wie lange die Entwicklung einer solchen Planung dauern wird und inwiefern die hierfür zur Verfügung stehenden Daten eine zuverlässige Beurteilung zulassen werden. Stattdessen ist zu befürchten, dass hier ein hoher bürokratischer Aufwand von den Pflegeeinrichtungen erbracht werden muss, der Pflegekräfte von ihrer eigentlichen Arbeit - der Versorgung pflegebedürftiger Menschen - abhalten wird. Hier soll ein gut funktionierendes System unausgegorenen Gedankenspielereien geopfert werden."

Damit die Profession Pflege gestärkt wird und sowohl für Unternehmer als auch für Fachkräfte ein attraktives Tätigkeitsfeld sein kann, sind nach Meinung der bad-Bundesgeschäftsführerin des andere Prioritäten zu setzen: "Die Zielsetzung muss lauten, Pflegebetrieben ein wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen. Wenn wir Schließungen vermeiden und Neugründungen fördern wollen, müssen die Vergütungen der Pflegekassen den tatsächlichen Kosten der Pflegedienste und -einrichtungen entsprechen. Doch leider müssen unsere Mitgliedsbetriebe häufig genug die Erfahrung machen, dass sich gerade in diesem Punkte die Kassen sträuben, sich konstruktiv an der Gestaltung einer zukunftssicheren pflegerischen Infrastruktur zu beteiligen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin Zweigertstr. 50, 45130 Essen Telefon: (0201) 354001, Fax: (0201) 357980

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