Kein Brillenzuschuss nach dem Stichtag
(Bonn) - Ab dem 1. Januar 2004 zahlen Krankenkassen keinen Zuschuss mehr zu Sehhilfen. Dabei kommt es nicht darauf an, wann ein Versicherter sich eine neue Brille bestellt hat, sondern wann er sie erhält. Das hat das Bundesgesundheitsministerium in einer Stellungnahme deutlich gemacht.
Hintergrund der Diskussion um die Sehhilfen: Im Zuge der Gesundheitsreform werden die Zuschüsse der Kassen für Brillen und Kontaktlinsen ab dem 1. Januar 2004 weitestgehend gestrichen. Lediglich Kinder unter 18 Jahren und stark Sehbehinderte bekommen weiterhin Zuschüsse. Die Optiker forderten in den letzten Wochen in einer Werbekampagne die Kundschaft auf, die Kassen-Zuschüsse noch bis zum Jahresende zu nutzen. Dies hat zu einer beonders starken Nachfrage kurz vor dem Jahreswechsel geführt. Aufgrund von Lieferengpässen haben nun viele Kunden ihre Brille zwar noch vor Jahresende bestellt, bekommen diese aber erst im neuen Jahr geliefert. "Maßgeblich für den Kassenzuschuss ist jedoch der Tag der Leistungserbringung und das ist der Tag, an dem man die Brille bekommt, erklärt ein AOK-Sprecher die geltende Rechtslage.
Das Bundesgesundheitsministerium habe in einer Stellungnahme dazu eindeutig Position bezogen und die Krankenkassen aufgefordert, sich an die gesetzliche Vorgabe zu halten. Es könne nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, für Lieferengpässe der Optiker gerade zu stehen, heißt es aus dem Ministerium.
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