Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

Kein BMF-Schreiben zur Auslegung von § 370a AO beabsichtigt

(Berlin) - Von Seiten der Finanzverwaltung ist nicht beabsichtigt, ein BMF-Schreiben zur Auslegung des neuen Straftatbestandes der gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370a AO herauszugeben. Dies ist das Ergebnis einer Anfrage der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft unter Beteiligung des BGA. Im Antwortschreiben des BMF vom 21. Mai 2002 wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Auslegung dieses Straftatbestandes vor kurzem im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eingehend erörtert worden sei und er mit Mehrheit eine Gesetzesänderung abgelehnt habe. Stattdessen habe sich des Gesetzeber dafür ausgesprochen, zunächst Erfahrungen mit der Vorschrift des § 370a AO zu sammeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/590099521 Telefax: 030/590099539

NEWS TEILEN: