Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Kehrtwendung von Umweltminister Trittin bei Ozonregelung

(Frankfurt am Main) – Nach anhaltendem Streit um Tempolimit und Fahrverbote bei hohen Ozonkonzentrationen hat Bundesumweltminister Trittin, bislang strenger Befürworter solcher Sofortmaßnahmen, eine Kehrtwendung vollzogen.

Während der Umweltminister bislang Tempolimits zum Beispiel für Lkw von 60 km/h auf Autobahnen und 50 km/h auf Landstraßen an Tagen mit Ozonspitzenwerten forderte, setzt die Bundesregierung im Rahmen eines am 17.05. verabschiedeten Aktionsprogramms gegen Sommersmog auf sogenannte „dauerhaft wirksame Maßnahmen“. Dazu zählt unter anderem die „Einführung einer streckenbezogenen Autobahngebühr für Nutzfahrzeuge (Maut) mit emissionsabhängiger Komponente“ sowie eine „Förderung des Gütertransports mit Schiff und Bahn durch eine integrierte Bundesverkehrswegeplanung und Förderung von Terminals für den Kombinierten Verkehr“.

Der BGL bedauert allerdings, dass das Bundeskabinett bei der Formulierung dieses Aktionsprogramms augenscheinlich erneut die Verkehrsträger Schiff und Bahn pauschal als „umweltfreundlicher“ erachtet als den Straßengüterverkehr. Dabei ist es wissenschaftlich belegt, dass die Umweltrelevanz sehr differenziert - je nach Einzelfall mit unterschiedlichem Ergebnis - ausfällt. So zeigt beispielsweise eine Energiebilanz der RWTH Aachen, dass der Lkw bereits vor 10 Jahren im relevanten Bereich möglicher Verkehrsverlagerung - im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene - gleichgezogen hat. Moderne Motorentechnik im Lkw dürften diesen Vergleich nochmals zu Gunsten des Lkw verschoben haben. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes 28 % des Bahnstroms aus Atomkraft stammen. Dies ist hinsichtlich der Ozonbildung zwar nicht relevant, aber eine Frage der Umweltfreundlichkeit. Bedenken tun sich auch hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit der Binnenschifffahrt auf. Bekanntlich ist auch dieser Verkehrsträger auf die Zubringer- und Abholfunktion des Lkw in den Häfen angewiesen. Daher ist in der Regel nur der gebrochene Transport Lkw//Binnenschiff/Lkw zu betrachten, was ebenfalls zu unter Umweltaspekten äußerst differenzierten Ergebnissen führt, besonders dann, wenn wegen der „Weitmaschigkeit“ des Kanalnetzes lange Vor- und Nachläufe über die Straße nötig werden. Im übrigen liegen über 80 % aller Straßentransporte unter 150 km und könnten weder ökologisch sinnvoll noch wirtschaftlich bezahlbar verlagert werden.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt die Beendigung der Diskussion um Tempolimits und Fahrverbote, deren praktische Wirkung der Bundesumweltminister nun selbst als vernachlässigbar bezeichnet. Allerdings warnt der BGL - sowohl angesichts der nicht pauschal gerechtfertigten Einordnung der Verkehrsträger in umweltfreundlich und umweltschädlich als auch mit Blick auf den Standort Deutschland - davor, die bislang nur skizzenhaft umschriebenen Instrumente zur Reduzierung der Ozonvorläufersubstanzen quasi „durch die Hintertür“ zu einer Verteuerung des Straßengüterverkehrs zu nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
BGL, Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt/M., Tel:(0 69) 79 19-0, Fax:(0 69) 79 19-22 7

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