KDFB: Gleichstellungspolitische Erwartungen an neue Bundesregierung
(Köln) - Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) richtet für die kommende Legislaturperiode Erwartungen an die neue Bundesregierung. "Wir halten es für dringend erforderlich, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen Gleichstellungspolitik offensiv anzugehen und sie bei jeglichen politischen Entscheidungen konsequent mitzudenken", so KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth.
Der KDFB sieht im Vorhaben der kommenden Bundesregierung, einen neuen Aufbruch zu wagen, Zeichen für gesellschaftliche Veränderungsprozesse, die die Berücksichtigung von Geschlechterverhältnissen und Lebenswelten einschließt. "Wenn neue Wege in der Politik beschritten werden sollen, gehört mehr als das Bekenntnis zur Partizipation von Frauen dazu. Dann darf Parität nicht etwas für die ferne Zukunft sein. Wer sich ein jüngeres und weiblicheres Parlament wünscht, muss dafür Voraussetzungen schaffen", erklärt Maria Flachsbarth und mahnt die zügige Umsetzung an.
Für die Koalitionsverhandlungen fordert der KDFB die politisch Verantwortlichen auf, sich klar für den Schutz des Lebens in seinen besonders verletzlichen Phasen einzusetzen und am Verbot der Eizellspende sowie der Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten. Zur Neuregelung der Suizidbeihilfe hält der Frauenbund die gesetzliche Verankerung eines angemessenen Schutzkonzeptes für notwendig. Ebenso erwartet der Verband besseren Schutz von Frauen und Mädchen und die Bekämpfung jedweder Form von sexualisierter Gewalt.
Außerdem appelliert der KDFB an die Entscheider*innen, eine partnerschaftliche und geschlechtergerechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu verfolgen, die dem Konzept der "atmenden Lebensläufe" folgt. Der gesamte Care-Bereich muss als vernetztes System verstanden werden, das sich aus "privaten und unbezahlten" sowie "professionellen und bezahlten" Elementen organisch zusammensetzt. "Wir brauchen eine flächendeckende Sorgeinfrastruktur, Verbesserungen der Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und besonders die Anerkennung von Erziehungsleistungen durch den dritten Entgeltpunkt für die vor 1992 geborenen Kinder", so Flachsbarth.
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