Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV zur Fallpauschalenverordnung fürs Krankenhaus

(Berlin) - Als "Schlag gegen die ambulante Versorgung" hat heute in Berlin der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser bezeichnet. Dr. Manfred Richter-Reichhelm: "Das führt im Gesundheitswesen zu zusätzlichen Ausgaben in Milliardenhöhe und gefährdet gleichzeitig die kostengünstige ambulante medizinische Versorgung."

Den Krankenhäusern gestehe das BMG Pauschalen zu, von denen die niedergelassenen Mediziner nur träumen könnten. Für eine Darmspiegelung (Koloskopie) erhielten die Krankenhäuser ab dem nächsten Jahr rund 524 Euro, niedergelassene Ärzte hätten aber im Jahre 2000 nur rund 79 Euro erhalten. Bei über einer Million Koloskopien im Jahr ergäben sich Mehrausgaben von über 450 Millionen Euro allein für Darmspiegelungen, wenn sie nach dem neuen System
abgerechnet worden wären.

Der KBV-Chef: "Hier wird offenbar ein Mehrbedarf anerkannt, der uns niedergelassenen Ärzten gegenüber immer strikt geleugnet wurde." Richter-Reichhelm forderte deswegen die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, Farbe zu bekennen, welche Position das BMG in dieser Angelegenheit vertrete. Und weiter: "Es ist unerträglich, dass wir Kassenärzte ständig als angebliche Kostentreiber an den Pranger gestellt werden, wenn andererseits offensichtlich ohne Kostenbewusstsein derartige Fallpauschalen im Wege der Ersatzvornahme
ministeriell angeordnet werden."

Besorgt zeigte sich der KBV-Chef auch, weil 340 der 640 für den stationären Bereich geplanten Fallpauschalen sich als Eintagespauschale für ambulante Leistungen eignen. Richter-Reichhelm: "Das Bundesgesundheitsministerium plant anscheinend, die fachärztliche ambulante Versorgung künftig im Krankenhaus stattfinden zu lassen. Dann ist die wohnortnahe Betreuung durch den Arzt des
Vertrauens passé und die Patienten müssen sich wegen der eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten am Krankenhaus auf Wartelisten einstellen, wie sie in allen Ländern mit einer Konzentration der fachärztlichen Versorgung am Krankenhaus bestehen."

Die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser soll bis zum 31. Dezember 2003 gelten. Ursprünglich hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherungen auf eine Regelung einigen sollen. Als das nicht gelang, schaltete sich das BMG ein und beschloss eine Ersatzvornahme.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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