Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV zum Kompromiss bei der Reform des RSA: Tragfähige Grundlage

(Berlin) – „Wir finden unsere Kernforderungen in der Kompromissformel wieder.“ So kommentierte Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das am 29. März veröffentlichte Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA). „Wichtig für die Vertragsärzte ist, dass jetzt der Einstieg in einen morbiditätsbezogenen RSA vollzogen wird“, so der Erste Vorsitzende weiter, „denn dies gewährleistet, dass die Krankenkassen im Wettbewerb künftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn sie sich für eine bedarfsgerechte Versorgung der kranken Versicherten einsetzen.“ Die KBV werde sich dafür einsetzen, die notwendigen vertraglichen Grundlagen zur Umsetzung der ab Anfang 2002 vorgesehenen besonderen Berücksichtigung chronisch Kranker im RSA (Chroniker-Pool) zu schaffen. Der Kompromiss sieht vor, dass die Krankenkassen für sieben ausgewählte Krankheiten höhere Ausgleichszahlungen im RSA geltend machen können, wenn ihre Versicherten in eigens hierfür akkreditierten strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management) versorgt werden.

Richter-Reichhelm forderte jedoch, dass nur solche Behandlungsprogramme akkreditiert werden dürfen, über deren vertragliche Durchführung KBV und Spitzenverbände auf Bundesebene Einigkeit erzielt hätten. „Voraussetzung für die Einführung solcher Disease-Management-Programme muss deren risikoäquivalente Finanzierung sein; diese Behandlungsprogramme dürfen nicht auf Kosten der Versorgung aller übrigen Versicherten eingeführt werden“, sagte der Vertragsärzte-Chef. Mit der Einführung des Chroniker-Pools könnten Erfahrungen mit morbiditätsbezogenen RSA-Kriterien gesammelt werden. Das Ziel einer zeitnahen Einführung eines vollständig morbiditätsbezogenen RSA dürfe darüber jedoch keinesfalls aus den Augen verloren werden. „Der Gesetzgeber muss jetzt den verbindlichen Fahrplan zur Entwicklung und Einführung des morbiditätsbezogenen RSA festlegen“, betonte Richter-Reichhelm.

Die Kompromissformel lasse erkennen, wie schwierig es gewesen sei, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen der Kassenverbände herzustellen, so Richter-Reichhelm. Unter der Voraussetzung, dass das Paket kurzfristig wirksamer Korrekturmaßnahmen gegen die vom RSA induzierten Wettbewerbsverzerrungen als Übergangsmaßnahme bis zur Einführung des morbiditätsbezogenen RSA gesetzlich klar befristet werde, stelle die KBV ihre Bedenken gegen die jetzt vorgesehene Mindestbeitragsregel zurück. Bei der Einführung des Risiko-Pools besteht die KBV nach der Aussage von Richter-Reichhelm jedoch darauf, dass auch die extremen Kosten einzelner Versicherter in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung angemessen berücksichtigt werden. Hierzu zählten insbesondere Dialyse-Sachkosten sowie extrem teure Behandlungsfälle, deren Kosten ab einem bestimmten Grenzwert auszudeckeln und damit von den Krankenkassen direkt zu tragen seien.

Der Kassenärzte-Chef weiter: „Die KBV bietet ihre Hilfe an bei der Entwicklung geeigneter Morbiditätskriterien im RSA. Das veraltete Kopfpauschalensystem muss zügig durch eine risikogerechte und versichertenbezogene Vergütungssystematik abgelöst werden. So kann eine weitere Ursache von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen beseitigt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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