Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV zu neuen Substitutions-Richtlinien / Bundesgesundheitsministerium hat im Sinne von Patienten und Ärzten gehandelt

(Berlin) - Die Änderung der Substitutions-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat Dr. Manfred Richter-Reichhelm begrüßt. Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärte am 9. Juli in Berlin: "Ich freue mich, dass sich das Bundesgesundheitsministerium auf die Seite der Ärzte und Patienten gestellt und die Änderung im Rahmen einer Ersatzvornahme auf den Weg gebracht hat." Die Krankenkassen hatten sich im Bundesausschuss gegen die neue Regelung gewehrt.

Richter-Reichhelm weiter: "Ziel der Ärzte ist es immer, die Qualität der Behandlung zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. Die neuen Richtlinien leisten dazu einen wichtigen Beitrag." Besonders lobte der KBV-Chef, dass eine Substitution eines Opiats durch Methadon nun unabhängig davon erwogen werden darf, ob eine gravierende Begleiterkrankung vorliegt. Richter-Reichhelm zusammenfassend: "Die Richtlinie berücksichtigt alle Erkenntnisse, die für die Indikationsstellung und Substitution wesentlich sind. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir nun mehr Menschen dauerhaft von Drogen abbringen und somit mittelfristig die Häufigkeit von Folgeerkrankungen senken können."

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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