KBV veröffentlicht neuen Qualitätsbericht / Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten arbeiten nachweislich auf hohem Niveau
(Berlin) - Kaum eine Berufsgruppe muss ihre Qualifikation so häufig unter Beweis stellen wie die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Insgesamt sind in der ambulanten Patientenversorgung mittlerweile 80 Prozent aller Leistungen, für die das überhaupt möglich ist, auch qualitätsgesichert. Mit diesen Worten hat heute (4. Dezember 2007) Dr. Andreas Köhler, der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf den Qualitätsbericht 2006 seiner Organisation aufmerksam gemacht.
Der neue Bericht informiert darüber, was die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unternehmen, um die Qualität der ärztlichen Behandlungen auf einem hohen Niveau zu halten und, wo möglich, noch zu steigern. Er stellt unter anderem das Projekt AQUIK vor. Das Kürzel steht für ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen. Die Idee: Die KBV möchte ein Set von Indikatoren aufstellen, mit dem sich einfach, zuverlässig und ohne Extra-Aufwand vor Ort die Qualität der Leistungserbringung in den Praxen ermitteln lässt. Sie prüft außerdem, welche Rolle Qualitätsindikatoren künftig bei der Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten spielen sollen.
Erstmals legt die KBV in diesem Qualitätsbericht Zahlen darüber vor, wie viele Mitglieder der KVen spezielle Genehmigungen haben und welcher Prozentsatz an der Gesamtvertragsärzteschaft der Region dies jeweils ist. Von den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in den Praxen verlangt der Gesetzgeber viel mehr als von den Krankenhäusern. Erstere dürfen nur tun, was ihnen ausdrücklich erlaubt ist. Letztere müssen nur unterlassen, was ihnen ausdrücklich verboten ist, so der KBV-Chef. Er stellte klar: Eine angemessene Vergütung ist die unverzichtbare Voraussetzung dafür, das heutige Qualitätsniveau in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu halten und zu verbessern. Die KBV begrüßt daher ausdrücklich die mit der letzten Gesundheitsreform eröffnete Möglichkeit, die Vergütung in Teilen an die gebotene Qualität zu knüpfen. Im Übrigen ist es gerade vor diesem Hintergrund unabdingbar, dass die Honorarreform ab 2009 zu einer spürbaren Verbesserung der Einkommenssituation bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten führen muss.
Der KBV-Qualitätsbericht stellt qualitätsgesicherte Leistungen von A bis Z vor. Schwerpunktthemen sind Mammographie, Koloskopie und Qualitätsmanagement. Zu diesen Themen enthält die Publikation auch exklusive Interviews mit Fachleuten. Statistiken und ein Glossar runden das Werk ab. Die gedruckte Ausgabe wird am 7. Dezember erscheinen. Exemplare können bestellt werden bei Gabriele Sander unter gsander@kbv.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
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