KBV schlägt unbürokratische Lösung vor
(Berlin) Wir möchten das Datenschutzproblem bei den Formularen für Krankentransporte möglichst unbürokratisch lösen. Deshalb schlagen wir vor, dass gesetzlich Krankenversicherte die Kosten für eine Taxifahrt zunächst vorstrecken. Anschließend können sie sich ihre Auslagen von der Krankenkasse zurückerstatten lassen, erklärte am 26. Juli Dr. Leonhard Hansen in Berlin. Der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weiter: Wir appellieren an die Krankenkassen, diesem patientenfreundlichen Vorschlag zuzustimmen.
Wir setzen den Datenschutz des Patienten an oberste Stelle. Allerdings müssen wir diese Einträge auf dem Formular vornehmen, weil sonst der Patient seinen Leistungsanspruch verliert, erklärte Hansen. Er wies darauf hin, dass die Kassen seit Beginn des Jahres die Kosten für Krankentransporte nur noch in Ausnahmefällen bezahlen. Das ist eine Folge der Gesundheitsreform. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien nach den Vorgaben der Politik beschlossen. Seit Juli müssen Ärzte ihren Patienten für Taxifahrten ein Formular ausfüllen, auf dem auch die Krankheit des Patienten genannt wird. Sowohl die Richtlinien als auch das Formular sind vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung genehmigt worden.
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