KBV-Entwurf zum Bundesmantelvertrag: Eingeschränkte Facharzt-Überweisung schwächt Patienten-Rechte
(Berlin) - Als eine Einschränkung der Patientenrechte und einen massiven Eingriff in die Therapiefreiheit der Fachärzte bezeichnete der NAV-Virchow-Bund-Vize Dr. Hans-Martin Hübner den neuesten Entwurf der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Kassengebühr im Bundesmantelvertrag.
Darin werde geregelt, dass ein Facharzt nur noch eingeschränkt an einen anderen Facharzt überweisen könne. Eine Überweisung von Facharzt zu Facharzt könne dem-zufolge nur im Rahmen der Behandlung zur weiterführenden Diagnostik erfolgen. Ein direkter Facharztbesuch ohne Überweisung würde den Patienten 10 Euro kosten und dann möglicherweise vom Arztbesuch abhalten.
Zuweisungen an den Hausarzt zur Grundversorgung seien so nicht vorgesehen, die häufig von Patienten verlangte Weiterleitung an Fachärzte ohne Einschaltung des Hausarztes nicht möglich. Das sei jedoch Bestandteil eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Der Facharzt müsse weiterhin uneingeschränkt das Recht zur Weiterüberweisung auch an den Hausarzt behalten, ohne dass der Patient eine zu-sätzliche Strafgebühr zu zahlen habe.
Hier wird die freie Arztwahl abgeschafft, so der stellvertretende Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Die Bundesgesundheitsministerin spricht immer von der Stärkung der Patienten-Rechte; hier werden sie aber eindeutig geschwächt und die KBV leistet einen unnötigen Bei-trag zu noch mehr Kontrollbürokratie, so Dr. Hübner weiter.
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