Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV begrüßt die Ablösung der Budgets

(Berlin) – „Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat ihre Zusage gegenüber den niedergelassenen Ärzten eingehalten.“ So kommentierte der Zweite Vorsitzende und Arzneimittelexperte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Leonhard Hansen, den am 10. Mai vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf. „Wir begrüßen, dass mit dem Entwurf die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden soll, zum 1. Januar 2002 die Arznei- und Heilmittelbudgets und die leidige Kollektivhaftung bei Budgetüberschreitungen abzuschaffen und durch arztindividuelle Orientierungsgrößen zu ersetzen“, so Hansen weiter. Gleichzeitig sollen Budgetüberschreitungen, die in der Vergangenheit angefallen sind, nicht mehr von der Gesamtvergütung abgezogen werden.

Der KBV-Vize stellte jedoch auch klar: „Jetzt sind die Krankenkassen am Zug. Sie müssen zeitnah die nötigen Daten liefern. Ohne diese Informationen können die Kassenärztlichen Vereinigungen, die ihnen auch nach diesem Gesetzesentwurf verbleibende Verantwortung für eine wirtschaftliche Arznei- und Heilmittelversorgung nicht übernehmen.“ Es müsse jetzt gemeinsam mit den Krankenkassen geprüft werden, wie die als Grundlage der Ausgabensteuerung im Gesetzesentwurf vorgesehene zeitnahe Bereitstellung von Schnellinformationen durch die Krankenkassen über die Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert werden könne, so Hansen. Der Arzneimittelexperte weiter: „Wir müssen über Zielvereinbarungen und Schnellinformationen dem Kassenarzt die Gewissheit vermitteln, dass er bei einer auf den medizinischen Versorgungsbedarf ausgerichteten wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung nicht mit Arzneiregressen zu rechnen braucht.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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