KAV Berlin: TV-L auch bei uni-assist
(Berlin) - "ver.di ist in der Verantwortung, hier endlich zum Abschluss zu kommen", so Rechtsanwältin Claudia Pfeiffer, Geschäftsführerin KAV Berlin. "Die Ablehnung unseres Angebots, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für uni-assist anzuwenden, ist nicht zu verstehen. Diesen Tarifvertrag hat die Gewerkschaft ver.di auf Bundesebene für etwa eine Million Beschäftigte verhandelt, darunter so gut wie alle Hochschulen im Bundesgebiet. Überzeugende Argumente, warum der TV-L für uni-assist nicht ausreichend sein soll, fehlen. In zahlreichen anderen Tarifverhandlungen hingegen ist der TV-L für ver.di erklärtes Verhandlungsziel und "Leitwährung”.
Wir erwarten einen zeitnahen Abschluss, um für die Beschäftigten den Weg frei zu machen für verlässliche Arbeitsbedingungen und eine Einkommens-dynamik." Vor diesem Hintergrund besteht für den erneuten Arbeitskampf kein Anlass.
"Transparenz und Fairness - an diesen Kriterien wollen wir uns als Arbeitgeber messen lassen. Unser Ziel ist es, etablierte Tarifregelungen zu vereinbaren, die im Bereich der Hochschulen üblich sind und durch unsere Mitglieder erfolgreich gelebt werden", führt Dchi-Young Yoon, Geschäftsführerin uni-assist e.V., aus. "Die Anwendung des TV-L bietet diese Rahmenbedingungen." Die Gewerkschaft ver.di fordert hingegen zahlreiche Ergänzungen, die weit über den Flächentarifvertrag TV-L hinausgehen.
Seit Ende November 2019 verhandeln Arbeitgeber und die Gewerkschaft ver.di über die Einführung eines Tarifvertrages bei uni-assist e.V. Kernaufgabe von uni-assist e.V. ist die Begutachtung ausländischer Schul- und Hochschulzeugnisse im Hinblick auf deren Äquivalenz zum deutschen Bildungssystem.
Die nächsten Tarifverhandlungen sind für Anfang Februar 2020 vereinbart.
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