Kautschuk und Kunststoffindustrie / Zuschläge für Leiharbeiter unter Dach und Fach
(Hannover/Münster) - In der Kautschuk- und der Kunststoffindustrie werden die Löhne der Leiharbeitnehmer in Stufen an die Entgelte der Stammbelegschaften herangeführt. Darauf haben sich IG BCE, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) geeinigt. Nach dem Abkommen für die chemische Industrie (siehe Medieninformation XVI/20 vom 19.06.2012) werden damit in zwei weiteren Branchen im Organisationsbereich der IG BCE tarifliche Wild-West-Verhältnisse abgeschafft.
IG-BCE-Tarifpolitiker Peter Hausmann: "Wir wollen den Missbrauch der Leiharbeit eingrenzen, zurückdrängen und für mehr Fairness in der Arbeitswelt sorgen. Dabei kommen wir Schritt für Schritt voran. Die Schieflage zwischen Stammbelegschaften und Leiharbeitnehmern in der Entlohnung wird begradigt. Wir halten fest am Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'. Die Tarifvertragsparteien allein können nicht alle Probleme lösen, eine gesetzliche Flankierung ist dringend erforderlich und bleibt auf der Tagesordnung."
Basis des neuen Tarifvertrags ist ein zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) im Juli 2010 geschlossenes Abkommen. Der BZA ist ein Vorläuferverband des BAP, der DGB-Tarifgemeinschaft gehören alle Einzelgewerkschaften an.
Dieses Abkommen haben IG BCE, BAP und IGZ weiterentwickelt und für die Kautschuk- und die Kunststoffindustrie Zuschlagsregelungen für Leiharbeitnehmer aufgebaut. In der Endstufe erreichen die Leiharbeitnehmer zwischen 85 und 90 Prozent der Kautschuk- oder Kunststoff-Entgelte. Der Vertrag tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Ziel der IG BCE ist es, in weiteren Branchen in ihrem Zuständigkeitsbereich umfassende Zuschlagsysteme aufzubauen. Die Verhandlungen werden zeitnah aufgenommen.
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