Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

"Kassenwettbewerb muss das Bemühen um qualitativ gute Versorgung Kranker belohnen"

(Bonn) - Die AOK hat ein Konzept zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen (RSA) vorgelegt. Danach soll sich der RSA mittelfristig unmittelbar am Ausmaß der Erkrankung der einzelnen Versicherten orientieren. Nur so könne das Bemühen um die qualitativ gute Versorgung Kranker, Schwerkranker und chronisch Kranker im Wettbewerb belohnt werden, heißt es in einem entsprechenden Beschluss des AOK-Verwaltungsrates.

In einem ersten Schritt will die AOK ab 2002 einen Risikopool einführen. Aus diesem solidarisch finanzierten Pool sollten den Krankenkassen erhöhte Risikobelastungen, die der RSA bisher nicht berücksichtigt, teilweise erstattet werden. Vorbild sei das Konzept einer Rückversicherung. Erstattet werde nur oberhalb bestimmter Schwellenwerte und Eigenbeteiligungen der jeweiligen Kassen.

Um die Versorgung chronisch kranker Menschen zu verbessern, will die AOK den Risikopool in einem zweiten Schritt durch einen Chronikerpool ergänzen. Ziel: Wenn sich Krankenkassen um eine bessere Qualität der Versorgung chronisch Kranker kümmern, werden daraus resultierende besondere Belastungen ebenfalls solidarisch finanziert.

Als dritten Schritt müsse der RSA dann neben den bisherigen groben Faktoren wie Alter und Geschlecht der Versicherten auch Diagnose- und Kostengruppen berücksichtigen, fordert der AOK-Verwaltungsrat. Dadurch könnten die Solidarbeiträge dorthin gelenkt werden, wo sie zur Versorgung Kranker, Schwerkranker und chronisch Kranker wirklich benötigt würden. Außerdem werde dadurch das Interesse einer Kasse an der Ausgrenzung teurer Versicherter wirksam neutralisiert: "Gewinner eines solchen Wettbewerbs sind die kranken Versicherten."

Zudem beinhaltet das AOK-Konzept einen solidarischen Ausgleich für unterschiedliche Härtefallbelastungen der Kassen - zum Beispiel die volle Erstattung von Arzneimittelkosten für von Zuzahlung befreite Versicherte - im Rahmen eines Erstattungspools. Das Drei-Stufen-Konzept der AOK stützt sich weitgehend auf Vorschläge des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES), das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein RSA-Gutachten erarbeitet hat. Die AOK-Reformvorschläge beziehen aber auch gesundheitspolitische Anliegen der Gesundheitsökonomen Karl Lauterbach und Eberhard Wille ein, die im Auftrag von Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und AOK ein RSA-Gutachten vorgelegt haben. Eine Wechslerkomponente, wie sie Lauterbach und Wille vorschlagen, hält die AOK allerdings nicht für geeignet. Sie sei weder kurzfristig umsetzbar, noch zukunftsorientiert.

Weitere Infos zur RSA-Reform im Internet unter http://www.aok-presse.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressestelle des AOK-Bundesverbandes Udo Barske Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/84310 Telefax: 0228/843507

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