Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Kassenwechsel: Stichtag 30. September 2001 für ordentliche Kündigung weggefallen

(Leipzig) - Die Beitragssätze werden weiter steigen, wie die Kassen in diesen Tagen selbst verkünden. Für viele Betroffene ist das wieder ein Anlass, über einen Kassenwechsel nachzudenken.

Das Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte tritt zwar erst am 01.01.2002 in Kraft, hat aber bereits jetzt schon Auswirkungen. So entfällt zum Stichtag 30. September 2001 das Kündigungsrecht für Pflichtversicherte. Nur wer bis Anfang Mai seine Krankenkasse zum 31.12.2001 gekündigt hat, kann zum 1. Januar des nächsten Jahres seine Kasse wechseln. Dazu musste das Kündigungsschreiben bis zum 09.05.2001 bei der Krankenkasse vorgelegen haben.
Ein Wechsel noch in diesem Jahr ist lediglich für freiwillig Versicherte möglich, die eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende einhalten müssen. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wechseln, können auch in diesem Jahr noch eine andere Kasse wählen.

Kann man darüber hinaus etwas tun, wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht hat?

Hier gilt – und das setzt sich auch im neuen Recht ab 01.01.2002 fort – weiterhin die gesetzliche Regelung des außerordentlichen Kündigungsrechtes. Hat die Kasse beispielsweise am 1. September 2001 ihren Beitragssatz erhöht, muss die Kündigung bis zum 30.09.2001 dort vorliegen, damit zum 1. November 2001 ein Wechsel erfolgen kann.

Die sächsischen Verbraucherschützer raten, sich eine Kündigung gut zu überlegen. Bei einer Entscheidung für eine neue Kasse sollten neben der Beitragshöhe auch andere Aspekte eine Rolle spielen wie beispielsweise ein kurzer Weg zur Geschäftsstelle oder kompetente Beratung auch am Telefon. Ist man bisher mit seiner Kasse zufrieden gewesen und waren auch die Leistungen in Ordnung, sollte nicht überstürzt gehandelt werden. Außerdem sind mögliche Veränderungen der Beitragshöhe oder der Aufnahme von Modellvorhaben bei anderen Kassen im Auge zu behalten. So sollen zum Beispiel in Zukunft Projekte für chronisch Kranke stärker gefördert werden.

Im Übrigen gibt es keine Pflicht der Krankenkasse, jeden Versicherten anzuschreiben, wenn sie ihren Beitragssatz anhebt. Meist wird in Mitgliederzeitungen darauf hingewiesen. Man kann sich auch auf der Homepage der Krankenkasse informieren oder ab und zu telefonisch nachfragen.

Für Interessierte hält die Verbraucher-Zentrale Sachsen wieder ihre aktuelle Beitragsliste der für Sachsen geöffneten gesetzlichen Krankenversicherungen zum Abholpreis von 4,00/ DM/2,05 EUR in allen 16 Beratungsstellen oder per Faxabruf unter der Nr. 0190 5553110 154 (1,21 DM/Min.) bereit. Sie kann auch rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. 0190 797775 (2,42 DM/Min.) bestellt werden. Der Versandpreis beträgt dann 7,00 DM/3,58 EUR (inklusive Porto).

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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