Pressemitteilung | k.A.

Kassenwahl: DGVP Faltblatt informiert

(Heppenheim) - In einem neuen Faltblatt informiert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) über das geänderte Kassenwahlrecht, das ab dem 1. Januar 2002 gilt.

Es beschreibt die neue Rechtslage und erläutert wie ein Versicherter vorgehen muss, wenn er sich entschlossen hat, eine andere als die bisherige Kasse zu wählen, und sich nun "ummelden" möchte.

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten gibt in ihrem Informationsblatt zudem Tipps, worauf die Versicherten beim Kassenwechsel achten sollten. Dabei geht es nicht allein um den Beitragssatz, sondern auch um das Leistungsangebot der jeweiligen Kassen.

So kann zum Beispiel interessant sein, ob die neue Kasse an Modellversuchen zu alternativen Heilmethoden wie Akupunktur oder Naturheilverfahren teil nimmt. Aber auch auf die Erreichbarkeit der neuen Kasse sowie auf kompetente und freundliche, patientenorientierte Mitarbeiter sollten die potentiellen Kassenwechsler achten, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten.

Mitglieder der DGVP erhalten das neue Faltblatt kostenlos. Für Interessierte ist es gegen Einsendung eines mit 1,10 Mark frankierten Rückumschlags und zusätzlich zwei Mark in Briefmarken bei der DGVP erhältlich. Die Anschrift lautet: Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V., Lehrstraße 6, 64646 Heppenheim.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Postfach 12 41 64630 Heppenheim Telefon: 06252/910744 Telefax: 06252/910745

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