Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Kassenverband hantiert mit irreführenden Angaben - Zahl der HNO-Kinderoperationen seit 2019 um acht Prozent gesunken

(Neumünster) - Zur heutigen Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes "Mehr ambulante Operationen durch HNO-Ärzte" äußert sich der Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V., Prof. Jan Löhler, wie folgt:

"Es ist erfreulich, dass sich die Krankenkassen so prominent mit dem drängenden Versorgungsproblem der HNO-Kinderoperationen beschäftigen. Ambulante Operationen sind ein wesentliches Element der Versorgung von Kindern in der HNO-Heilkunde. Allerdings ist die Vergütung für die Eingriffe Adenotomie mit Paukenröhrcheneinlage sowie Tonsillotomie zu gering, sodass der Operateur in der Regel bei der Leistungserbringung obendrauf zahlt, anstatt einen Erlös für seine Arbeit zu verdienen. Daran ändert auch die irreführende Darstellung des GKV-Spitzenverbandes nichts.

So wurden vom GKV-Spitzenverband die OP-Zahlen der Coronapandemie aus dem ersten Halbjahr 2022 mit der Zeit danach (erstes Halbjahr 2023) verglichen. Der festgestellte Anstieg ist mit dem OP-Stopp während der Lockdownphase und den anschließenden Nachholeffekten zu erklären. Vergleicht man die Zahlen des zweiten Quartals 2019 mit dem zweiten Quartal 2023, ist trotz des Nachholeffekts ein Rückgang um 8,1 Prozent festzustellen (Tonsillektomie, Tonsillotomie, Adenotomie; II/2019: 16.292 Fälle, II/2023: 14.966 Fälle).

Auch beim Honorar hantieren die Krankenkassen mit missverständlichen Angaben. Von den 277 Euro für eine Polypenentfernung (Adenotomie) gehen 111 Euro an den HNO-Operateur. Das ist jedoch nicht mit seinem Honorar zu verwechseln. Von der Summe müssen alle mit der OP verbundenen Kosten bezahlt werden: OP-Miete, OP-Personal, Instrumentenaufbereitung, Versicherung, Rufbereitschaft. Der restliche Teil der Summe geht an den Anästhesisten bzw. den Inhaber des OP-Saals, darunter die Zusatzpauschale für die postoperative Überwachung und die Nachbeobachtung. Die Paukenröhrcheneinlage wird in den allermeisten Fällen in Kombination mit einer Polypenentfernung durchgeführt und ist nach den Abrechnungsbestimmungen des EBM als Begleiteingriff nicht zusätzlich abrechenbar. Diese Leistung erbringt der Operateur zusätzlich ohne jede Vergütung. Die gleiche Rechnung gilt für die Teilentfernung der Gaumenmandeln (Tonsillotomie).

Mit einer 'fairen Vergütung' hat das nichts zu tun. Der ohnehin viel zu geringe Betrag, der für die Operation eines Kleinkindes unter Vollnarkose, mit einem potenziellen Blutungsrisiko an den kritischen Atemwegen und der folgenden 24h-Rufbereitschaft des Operateurs bezahlt wird, wurde Anfang 2023 sogar noch abgesenkt. Die Folge sind lange Wartezeiten mit oft weitreichenden Atmungs-, Schlaf- und Entwicklungsstörungen bei den betroffenen Kindern.

Anstatt irreführende Rechenbeispiele zu verbreiten, wären die Krankenkassen gut beraten, sich um die Versorgungsprobleme ihrer Versicherten zu kümmern."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. - Bundesgeschäftsstelle Thomas Hahn, Geschäftsstellenleiter Presse Haart 221, 24539 Neumünster Telefon: (04321) 97250, Fax: (04321) 972611

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