Pressemitteilung | k.A.

Kassenausgleich doppelt so hoch wie der Länderfinanzausgleich / Umverteilung zwischen den Krankenkassen in diesem Jahr auf 14,55 Milliarden Euro gestiegen

(Essen) - Die erste Gesamtschätzung des Umverteilungsvolumens zwischen den gesetzlichen Krankenkassen durch den Finanzausgleich der Krankenkassen (Risikostrukturausgleich, RSA) für dieses Jahr liegt nun vor.

Betrug das Umverteilungsvolumen zwischen den Kassenarten 1995 (Einführung des RSA) noch 8,94 Mrd. Euro, stieg es bis zum Jahr 2000 bereits auf 12,02 Mrd. Euro. Und von 2005 auf 2006 legte es noch einmal von 14,08 Mrd. Euro auf 14,55 Mrd. Euro zu. Damit ist die Umverteilung durch den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen inzwischen mehr als doppelt so hoch wie der Länderfinanzausgleich der Bundesrepublik Deutschland. Der Länderfinanzausgleich im Jahr 2005 betrug 6,89 Milliarden Euro. In diesem Jahr fließen über den RSA rund 3,55 Mrd. Euro aus den alten in die neuen Bundesländer.

Obwohl die AOK mit 25 Millionen Versicherten mit großem Abstand Marktführer ist, zahlen die anderen Kassenarten allein in diesem Jahr rund 12,98 Mrd. Euro über den RSA an sie. Der Beitrag der Betriebskrankenkassen im Jahr 2006 für den Finanzausgleich beläuft sich auf 8,74 Mrd. Euro, die Angestellten-Ersatzkassen zahlen 4,20 Mrd. Euro ein.

Umgerechnet auf die einzelnen Mitglieder wird deutlich, wie groß die finanzielle Zusatzbelastung des Einzelnen ist: Über den RSA unterstützt in diesem Jahr z. B. jedes einzelne BKK-Mitglied die AOK und andere Krankenkassen mit 875 Euro, jedes Mitglied einer Angestellten-Ersatzkasse zahlt immerhin 265 Euro.

Innerhalb des solidarischen Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es gut und richtig, dass auch die Krankenkassen und ihre Mitglieder untereinander solidarisch sind. Doch dabei darf der Einzelne nicht überfordert werden. Deshalb haben die Betriebskrankenkassen in diesem Frühjahr ein Modell für einen Versicherten-Solidarausgleich als unbürokratische Reformalternative vorgelegt.

„Seit seiner Einführung vor elf Jahren wurde der Finanzausgleich zwischen den Kassen durch über 20 Gesetze und Verordnungen Jahr für Jahr verändert und stets ausgeweitet. Ziel einer Weiterentwicklung sollte es jetzt sein, die Finanzströme zwischen den Kassen einfacher, unbürokratischer und effizienter zu machen. Es sollte klar erkennbar sein, warum und wie viel Geld von A nach B fließt. Ich habe nicht den Eindruck, dass der Gesundheitsfond diese Transparenz bietet.

Mit dem Versicherten-Solidarausgleich liegt eine unbürokratische Reformalternative auf dem Tisch, die darüber hinaus ohne Einheitsbeitrag auskommt und damit Raum für echten Wettbewerb lässt,“ so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes.

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Florian Lanz, Presseabteilung Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

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