Kassenärztlicher Notdienst sollte durch die Landkreise disponiert werden - Patienten erwarten integrierte Leistungen
(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag fordert eine sektorenübergreifende Vernetzung im Rettungsdienst. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte, den Patienten müssten bereits ab dem ersten Hilfeersuchen integrierte Leistungen angeboten werden. "Um den Patienten die Behandlung zukommen zu lassen, die sie benötigen, muss sektorenübergreifend disponiert werden. Das bedeutet, dass kassenärztlicher Notdienst, Rettungsdienst und Notaufnahme aufeinander abgestimmt agieren müssen." Dazu gehöre, den Landkreisen eine Dispositionsbefugnis auch für den kassenärztlichen Notdienst zu übertragen.
Bisher käme dem Patienten die Aufgabe zu, seinen Zustand selbst einzuschätzen und sich je nachdem zwischen der Notrufnummer 110 und der Nummer des kassenärztlichen Notdienstes 116117 zu entscheiden. Dass der Patient in einer für ihn bedrohlichen Situation dabei nicht immer die medizinisch korrekte Entscheidung treffe, verstehe sich von selbst. "Bei knapper werdenden Ressourcen kann eine optimale Versorgung nur sichergestellt werden, wenn die kommunalen Integrierten Leitstellen auch den kassenärztlichen Notdienst verlässlich disponieren können. So können die Patienten nach einer standardisierten Notrufabfrage durch medizinisch erfahrenes Personal in das jeweils für sie richtige Versorgungssystem geleitet werden", so Sager. "Die Integrierten Leitstellen disponieren schon heute erfolgreich die Notfallrettung und den Krankentransport sowie den Brand- und Katastrophenschutz. Die Landkreise sollten als Träger des Rettungsdienstes ermächtigt werden, außerdem auch die Disposition des kassenärztlichen Notdienstes durch die Integrierten Leitstellen zu übernehmen."
Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten die Voraussetzung für eine derartige Disposition schaffen: "Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie müssen genügend Ärzte im kassenärztlichen Notdienst einsetzen." Zusätzlich müssten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen an der Finanzierung der Integrierten Leitstellen beteiligen, wenn diese auch den kassenärztlichen Notdienst disponierten. Schließlich müssten die Leitstellen für eine sektorenübergreifende Disposition personell und materiell entsprechend ausgestattet werden.
Sager begrüßte in diesem Zusammenhang, dass der Fokus in der Gesundheitspolitik vermehrt auf die sektorenübergreifende Versorgung gelegt werde. Das heute vorgestellte Gutachten "Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen müsse Anstoß sein, um perspektivisch ambulante und stationäre Versorgungsplanung zusammenzubringen. "Unser oberstes Ziel ist die Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Insbesondere in ländlichen Räumen wird dies dauerhaft nur durch eine sektorenübergreifende Planung gelingen", so der DLT-Präsident abschließend.
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