Kassen: Veruntreuungsvorwürfe sollen neue Geldquellen sprudeln lassen
(Siegburg) - Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bewerten die Veruntreuungsvorwürfe des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Richter-Reichhelm als ethisch und moralisch unverantwortliche Propagandaaktion, die nur neue Geldquellen für die Ärzteschaft sprudeln lassen solle. Tatsächlich seien die jetzt von dem Ärztefunktionär kritisierten Leistungen z. B für Krebskranke oder für an chronischen Schmerzen leidende Menschen von verantwortlich handelnden Ärzten verordnet worden und die Kassen hätten diese Leistungen rechtlich korrekt bezahlt. Mit seinen Vorwürfen wolle der Ärztefunktionär offenbar erreichen, dass die Politik viele medizinisch sinnvolle und notwendige Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausschließe, damit für diese Leistungen dann die Patienten privat abkassieren werden könnten.
Der in diesem Zusammenhang mit den Vorwürfen zitierte Bericht der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) enthalte teils irreführende, teils unrichtige Aussagen. Dies treffe insbesondere auf die darin enthaltene Hochrechnung der Behörden zu, wonach im Jahre 1999 537 Mio. DM angeblich ohne gesetzliche Grundlage für Behandlungen mit noch nicht anerkannten Methoden gezahlt worden.
Die Spitzenverbände verweisen demgegenüber auf eine zum fraglichen Zeitraum andere Rechtslage. Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch das Bundesversicherungssamt (BVA) hätten sogar bis ins vergangene Jahr hinein die Praxis der Krankenkassen, für bestimmte vom Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen noch zu prüfende Behandlungsmethoden die Kosten zu erstatten, akzeptiert. Grundlage hierfür seien entsprechende von den Verbänden verabschiedete Empfehlungen und Begutachtungsanleitungen gewesen. Diese habe das BVA in einem Schreiben vom Mai vergangenen Jahres noch ausdrücklich bestätigt.
Besonders deutlich werde die Abwegigkeit der Vorwürfe an der im Prüfbericht hervorgehobenen Akupunktur, die knapp 90 % der Fälle der von den Prüfern untersuchten Stichprobe ausmachte. Hier wurde erst im Oktober vergangenen Jahres durch die Entscheidung des Bundesausschusses, dieser Methode die Anerkennung zu versagen, die Erstattungsfähigkeit der Krankenkassen aufgehoben. Gleichzeitig habe aber der Ausschuss mit Zustimmung der Ärzteschaft für die wesentlichen Anwendungsgebiete Modellversuche der Kassen angeregt. Deshalb mute es schon schizophren an, wenn der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einerseits die Bezahlung der Leistung durch die Kassen geißele, andererseits aber Modellvorhaben darüber vereinbare. Zudem sei allein unter Berücksichtigung des jetzt sanktionierten Indikationsspektrums der Akupunktur die von den Behörden hochgerechnete Summe rückschauend betrachtet absurd und der Bericht unhaltbar.
Gemeinsame Presseerklärung der
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Bundesknappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK)
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