Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Kassen am Jahresende 2002 insgesamt 1,8 Milliarden Euro Schulden / Focus-Meldung über 20 Milliarden falsch

Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

- AOK-Bundesverband, Bonn
- Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- Bundesknappschaft, Bochum
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

(Bochum) - Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen einen Focus-Bericht über eine angebliche Verschuldung der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro als falsch zurück. Ausweislich der gültigen Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung habe das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung zur Jahreswende 2002/2003 rund 2,7 Milliarden Euro betragen. Abzüglich der Überschüsse aus 2001 von rund 900 Millionen Euro habe die Vermögensbilanz aller Kassen daher ein Negativsaldo von 1,8 Milliarden Euro aufgewiesen. Zum Abbau von Defiziten, zur finanziellen Konsolidierung, sowie für weitere 2003 entstehende Belastungen müsse man derzeit für 2003 insgesamt mit einem Finanzbedarf von 5 bis 6 Milliarden Euro rechnen, darunter 2 bis 3 Milliarden Euro für die Auffüllung der Rücklagen der Kassen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen fordern die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich auf, die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen, die derzeit einen Umfang von etwa 5 Mrd. Euro ausmachen, zu entlasten und diese umzufinanzieren. Es handelt sich dabei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die familien- und gesellschaftspolitisch begründet und daher aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Die Krankenkassen begrüßen die Regierungserklärung des Bundeskanzlers in der er die Steuerfinanzierung dieser Leistungen angekündigt hat. Nun gilt es aber sicherzustellen, dass wirklich alle versicherungsfremden Leistungen steuerlich finanziert werden. Nur einen Teilbereich, wie das Mutterschaftsgeld, in die Steuerfinanzierung zu überführen, wird nicht reichen.

Dies kann dann ein erster Schritt sein, um die angestrebte Beitragssatzsenkung zu verwirklichen. Bei der anstehenden Gesundheitsreform sind nach Ansicht der Spitzenverbände der Krankenkassen zusätzlich weitere Schritte notwendig um grundlegende Veränderungen hin zu mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Neben kostendämpfenden Elementen, der Entlastung von versicherungsfremden Leistungen sowie der Rückführung politisch induzierter Belastungen ("Verschiebebahnhöfe") fordern die Krankenkassen daher eine strukturelle Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Beispielsweise müssen die Krankenkassen in die Lage versetzt werden, Über-, Unter- und Fehlversorgung zu beseitigen, ohne dass sie in ihren Bemühungen durch Monopolstrukturen auf Seiten der Leistungserbringer daran gehindert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440, Telefax: 02204/44185

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