Kartellamtliche Durchsuchung beim Markenverband: Markenverband weist die erneuten kartellamtlichen Beschuldigungen zurück und hält die Durchsuchung für ungerechtfertigt
(Wiesbaden)- Die erneute Durchsuchung der Räume des Markenverbandes am 25. August 2004 durch das Bundeskartellamt entbehrt nach Auffassung des Markenverbandes jeder rechtlichen Grundlage. Es handele sich, so der Markenverband, um die gleichen Sachverhalte, die schon als Begründung für die erste Durchsuchung im Falle BellandVision GmbH, Pegnitz, hergehalten hatten. Anlaß für ein erneutes Einschreiten habe der Markenverband nicht gegeben.
Der Markenverband weist allerdings darauf hin, daß er seine Mitglieder wiederholt - auch kritisch - über das Entsorgungssystem der BellandVision GmbH und die hiermit verbundene Druckausübung interessierter Handelsunternehmen, diesem Entsorgungssystem für Verkaufsverpackungen beizutreten, informiert hat. Der Markenverband, so ein Sprecher des Verbandes, handelt insofern aber in Wahrnehmung berechtigter Interessen seiner Mitglieder und in Ausübung der Grundrechte der positiven Koalitionsfreiheit einerseits sowie der Meinungsfreiheit andererseits.
Der Markenverband stellt in diesem Zusammenhang aber auch die kritische Frage nach der zeitlichen Nähe dieser Durchsuchungsaktion zu der in Kürze beginnenden Hauptverhandlung vor dem OLG Düsseldorf in der gleichen Angelegenheit auf Basis der im Jahr 2001 gegen den Markenverband erhobenen und nach Auffassung des Markenverbandes ebenfalls unberechtigten Beschuldigungen.
Der Markenverband: "Es gehört zu den typischen Aufgaben eines Wirtchaftsverbandes, der selbst kein Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung von Entsorgungsunternehmen hat, seine Mitglieder zeitlich und inhaltlich aktuell sowie notwendigenfalls auch kritisch über unternehmensrelevante Entwicklungen zu informieren. Wenn in derartigen Informationen - fast zwangläufig - eine bewertende Tendenz zum Ausdruck kommt, so hat dies weder mit einem Boykottaufruf noch gar mit der vom Gesetz in diesem Zusammenhang geforderten Absicht zu tun, ein Unternehmen unbillig zu behindern. Das Verhalten von Verbänden im Rahmen ihrer Informationspolitik dürfte ohnehin anderen Beurteilungsmaßstäben unterliegen, als dies möglicherweise zwischen kommerziellen Wettbewerbern der Fall ist. Eine unangemessene Beeinträchtigung unserer grundrechtlich geschützten Handlungsfreiheit sind wir nicht bereit hinzunehmen. Der Markenverband wird notwendigenfalls den Weg durch die Instanzen suchen."
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