Pressemitteilung | VDKL - Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

Karlsruhe verhandelt Verfassungsbeschwerde gegen Ökosteuer

(Bonn) - In die vom Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen (VDKL) unterstützte Verfassungsbeschwerde zweier Kühlhausunternehmen gegen die Ökosteuer ist Bewegung geraten. Wie das Bundesverfassungsgericht heute (13. Oktober 2003) mitteilte, wird am 2. Dezember 2003 die Verfassungsbeschwerde der Kühlhäuser in Karlsruhe verhandelt.

RA Jan Peilnsteiner, Geschäftsführer des VDKL: „Wir sind recht zuversichtlich, dass das Gericht sich unseren Argumenten anschliesst. Immerhin hat bereits der Bundesfinanzhof gegenüber Karlsruhe unsere Auffassung als vollkommen richtig bestätigt.“

Die als Dienstleister für die Lebensmittelindustrie und den Handel tätigen gewerblichen Kühlhausunternehmen seien, so der VDKL, besonders davon betroffen, dass sie mit dem fünffach höheren Stromsteuersatz in Höhe von 2,05 Cent/Kilowattstunde zur Kasse gebeten wurden, während produktionseigene Kühlläger der Industrie bisher nur 0,41 Cent/Kilowattstunde zahlen mussten. Eine wirtschaftlich völlig identische Leistung, die Lagerung von Tiefkühlkost und Frischewaren, würde damit ohne Grund völlig ungleich besteuert.

So verbrauche beispielsweise ein Tiefkühlhaus für die Zwischenlagerung von Tiefkühlprodukten je nach Grösse und Tätigkeitsfeld über 10 Millionen Kilowattstunden im Jahr. Eine fünffach höhere steuerliche Belastung der gewerblichen Kühlhäuser, richte sich daher gegen deren wirtschaftliche Existenz, heisst es in der Verfassungsbeschwerde.

Der VDKL ist ein Wirtschaftsverband und vertritt 80 Prozent aller gewerblichen Kühlhäuser in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) Pressekontakt: RA Jan Peilnsteiner Schedestr. 11, 53113 Bonn Telefon: 0228/201660, Telefax: 0228/2016611

NEWS TEILEN: