Pressemitteilung | k.A.

Karlsruhe soll Doppelbesteuerung klären / Gesetzgeber muss einheitliche Rechtsverhältnisse herstellen

(Berlin) - Der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat Koalition und Opposition dafür verantwortlich gemacht, dass das Alterseinkünftegesetz beim Bundesverfassungsgericht möglicherweise keinen Bestand haben könnte. Schließlich seien Doppelbesteuerungen verfassungsrechtlich nicht möglich. Ein Hinweis im Gesetz, dass sich betroffene Personen melden könnten, ziehe nicht, sagte Hirrlinger.

"Wo kämen wir hin, wenn zukünftig der Gesetzgeber Betroffenen im Gesetz eine Einspruchsmöglichkeit einräumt, aber eine einheitliche Rechtsanwendung nicht mehr herstellt und es dem Zufallsprinzip überlässt, ob jemand den Sachverhalt kennt oder nicht. Das Chaos wäre vorprogrammiert", erklärte der VdK-Präsident.

Es sei eindeutig, dass es ebenso Selbstständige wie freiwillig Versicherte gebe, die den vollen Beitrag aus versteuertem Einkommen bezahlt hätten. Eine Doppelbesteuerung sei aber bekanntlich verfassungsrechtlich bedenklich. Der Gesetzgeber habe wissentlich diesen Tatbestand nicht entsprechend geregelt.

Hirrlinger erinnerte an seinen Vorschlag, statt mit 50 Prozent eher erst einmal mit 40 Prozent gegenüber bisher 27 bis 32 Prozent in die Rentenbesteuerung einzusteigen. Die Politik habe eine solche Regelung aber nicht zustande gebracht oder ernsthaft nicht gewollt. Die seinerzeitige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Frau Professor Limbach habe bei Verkündung des Rentensteuerurteils erklärt, das Bundesverfassungsgericht habe bei seiner Entscheidung lediglich die einkommensteuerrechtliche Seite geprüft, nicht aber die sozialstaatliche Seite. Deshalb müsse das Bundesverfassungsgericht jetzt diese sozialstaatliche Seite prüfen, wozu die Doppelbesteuerung gehöre, erklärte Hirrlinger. Der Sozialverband VdK werde diesen Weg einer Verfassungsklage einschlagen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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