Karlsruhe prüft Kaufhof-Klage gegen Ladenschlussgesetz / BVD-Präsident Bährle: Ladenschlussgesetz sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze
(Neunkirchen) - Der Europaverband der Selbständigen-CEDI, Bundesverband Deutschland-BVD, lehnt die Forderungen des großflächigen Einzelhandels nach völliger Aufhebung des Ladenschlussgesetzes ab. Der zur Metro-Gruppe gehörende Kaufhauskonzern hat eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
BVD-Präsident Ralph Jürgen Bährle: "Die Begründungen des Kaufhauskonzerns bei der Klageeinreichung sind fadenscheinig und vorgeschoben. So leistet diese Gesetzgebung, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingeführt wurde, immer noch einen wichtigen Beitrag zur Beibehaltung dieses Zieles. Auch die 24-stündigen möglichen Öffnungszeiten in Bahnhöfen und Tankstellen, eine weitere Klagebegründung, ermöglichen keinen wesentlichen Einzelhandelsumsatz. Es handelt sich hier um Zusatzkäufe, die auf den üblichen Einzelhandelsumsatz "aufgesattelt" werden.
Dagegen dürfte der wahre Grund der Konzernklage darin liegen, weitere Umsätze zu Lasten der Klein- und Mittelbetriebe an sich zu ziehen und den Verdrängungswettbewerb gegen den mittelständischen Facheinzelhandel zu verschärfen." Weiterhin weist der BVD-Präsident darauf hin, dass der Einzelhandelsumsatz durch die Kaufkraft der Bürger bestimmt werde und die gewünschten Umsatzverlagerungen in die Einzelhandelskonzerne lediglich der Stärkung des bereits bestehenden Einzelhandelsoligopols diene. Bereits alle vorherigen "Liberalisierungen" des Ladenschlusses hätten lediglich das Ladensterben im Facheinzelhandel verstärkt. Die negativen Folgen jeder Erweiterung der Ladenschlusszeiten seien bekannt.
BVD-Präsident Bährle: "Der Mittelstand, zu dem die Einzelhandelsfachbetriebe gehören, stellt 70 Prozent der Arbeits- und 80 Prozent der Ausbildungsplätze. Ein Kippen des Ladenschlussgesetzes würde zu Existenzvernichtungen bei den Selbständigen dieser Branche, die diesem neuen Wettbewerbsparameter nicht gerecht werden könnten sowie zum Verlust zahlreicher Arbeits- und Ausbildungsplätze führen. Die Verlagerung in wenige Innenzentren großer Städte und in deren Peripherie, wie auf die grüne Wiese, würde die bereits vielfach angegriffene innerstädtische Infrastruktur weiter schädigen und die Verslummung unserer Zentren beschleunigen.
Bereits heute sind wöchentliche Öffnungszeiten von 80 Verkaufsstunden pro Woche bei Wochenarbeitszeiten von im Schnitt 35 - 40 Stunden möglich. Jede weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten würde letztendlich Insolvenzen, Arbeitsplatzverluste und somit eine Schwächung der Kaufkraft und damit eine Verminderung der notwendigen Impulse für die Binnenkonjunktur bewirken."
Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland (BVD-CEDI)
Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen
Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241