Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kappt die DB AG InterRegio-Linien in die Feriengebiete?

(Berlin) - Einem Bericht der Berliner Zeitung vom 2. April 2002 ist zu entnehmen, dass die DB AG eine Reihe weiterer InterRegio-Verbindungen einstellt. Träfe der Bericht zu, so wären eine Reihe bedeutender Feriengebiete in Deutschland von der Einstellung des InterRegio-Verkehres betroffen.

Bereits mehrfach hatte die Deutsche Bahn AG angekündigt, die InterRegio-Züge mittelfristig vollständig aus dem Leistungsprogramm der Deutschen Bahn herauszunehmen. Nach den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der DB AG ist nur eine Minderheit der InterRegio-Strecken wirtschaftlich tragfähig. Diese tragfähigen Strecken sollten mittelfristig in IC- oder ICE-Strecken umgewandelt werden. Die Mehrheit der aufgegebenen InterRegio-Strecken bleibt ohne ein anderes Fernverkehrsangebot. Es bleibt vielmehr den Ländern überlassen, Teile der Strecken für den Nahverkehr bei den jeweiligen Gliederungen der DB Regio zu bestellen.

Diese Entwicklung bei der DB AG ist nicht neu, sondern entspricht dem Firmenkonzept der DB AG, sich auf betriebswirtschaftlich tragfähige Strecken zu konzentrieren.

Neu ist, dass - sollten die vorliegenden Informationen zutreffen - nunmehr auch Ferienreiseziele in bemerkenswertem Umfang vom Fernverkehrsnetz der DB AG abgekoppelt werden. Besonders betroffen sind der Nordwesten Deutschlands, die Verbindung nach Dänemark, die Ostseeküste sowie die Verbindungen in den ostbayerischen Raum und in die Alpen.

Zur besseren Veranschaulichung sind im Anlagenband das InterRegio-Netz von 2001/2002 und das InterRegio-Netz mit dem möglichen Zuschnitt im Jahr 2003 abgedruckt.

Nach den vorliegenden Informationen ist die Bundesregierung nach wie vor nicht bereit, als Eigentümerin der Deutschen Bahn AG auf deren Angebotsgestaltung aus verkehrs- oder strukturpolitischen Gründen heraus Einfluss zu nehmen. Der Gewährleistungsauftrag des Art. 87 e Abs. 4 Grundgesetz rechtfertigt nach Auffassung des Bundes nicht, auf das Angebot der DB AG Einfluss zu nehmen, selbst wenn finanzielle Ausfälle durch die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ausgeglichen werden würden. Der Bund ist vielmehr der Auffassung, dass er seinem Auftrag, die Verkehrsbedürfnisse der Allgemeinheit durch Verkehrsangebote der Eisenbahnen des Bundes zu gewährleisten, in der Weise Rechnung trägt, dass der DB AG freie Hand bei der Gestaltung ihres Angebotes gelassen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: