Kapitallebensversicherung: Pläne der Bundesregierung bedeuten Sozialabbau für Selbständige
(Berlin) - Selbständige müssen ihre Altersversorgung ohne maßgebliche steuerliche oder sonstige Förderung, wie sie Arbeitnehmern gewährt wird, aufbauen. Nach den Plänen der Bundesregierung (siehe Eckwerte des Bundesfinanzministeriums vom 20.10.2003) sollen die steuerlichen Privilegien der Kapitallebensversicherung, die bisher alle Bürger nutzen konnten und in großem Maße auch genutzt haben, entfallen.
Während Arbeitnehmer auf geförderte Produkte der betrieblichen Altersversorgung ausweichen können, träfe diese Änderung die Selbständigen in besonderer Weise. Denn die Kapitallebensversicherung ist für sie das bevorzugte Vorsorgeprodukt. Ein Ausweichen ist für die Selbständigen nicht möglich. "Dies kann von den Selbständigen so nicht hingenommen werden", so Rechtsanwalt Lutz Zobel, Vizepräsident des BVD. "Die Beiträge sind aus versteuertem Einkommen bezahlt worden. Eine Besteuerung auch der Leistungen wäre eine unzulässige Doppelbesteuerung. Geschieht dies nicht, müssen die Selbständigen die richtigen politischen Konsequenzen ziehen."
Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland (BVD-CEDI)
Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen
Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241