Pressemitteilung | Bundesverband der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV) - Bundesgeschäftsstelle

Kanzlerrede: Selbständigenpräsident fordert Mittelstand befreien und Flexibilität ermöglichen / Kleinbetriebsklausel bis 20 Beschäftigte einführen

(Berlin) - "Der Schlüssel für mehr Wachstum und Beschäftigung liegt beim Mittelstand. Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen von Bürokratie, zu hohen Abgaben und überzogenem Arbeitsrecht befreit werden. Das beste Mittel wäre eine Kleinbetriebsklausel für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten." Dies erklärte Rolf Kurz MdL, Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS/DGV) und damit von bundesweit 80.000 Unternehmern, am 14. März anlässlich der Regierungserklärung des Bundeskanzlers.

"Eine generelle Klausel für kleine Betriebe wäre sinnvoller, als die vom Bundeskanzler genannten Regelungen. Wahlmodelle, gleitender Kündigungsschutz oder Arbeitnehmerlisten mögen für mittlere und große Betriebe eine Vereinfachung darstellen. Im Kleinbetrieb könnte das zu noch mehr Verunsicherung führen. Kleinbetriebe sollten daher grundsätzlich von allgemein verbindlichen Regelungen freigestellt werden, Unternehmer müssen im Einvernehmen mit ihren Beschäftigten Ausnahmen beschließen dürfen. Das familiäre Miteinander ist im Kleinbetrieb die Regel - hire and fire die Ausnahme. Deswegen muss hier mehr Flexibilität eingeräumt werden", schlägt Kurz vor.

"Die Selbständigen sind der vom Kanzler geforderten unternehmerischen Verantwortung stets gerecht geworden. Der Mittelstand beschäftigt 70 Prozent aller Arbeitnehmer, bildet 80 Prozent aller Azubis aus. Gerhard Schröder hat heute wichtige Reformen angekündigt - der wirklich große Wurf ist ihm aber nicht gelungen", so Kurz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen, Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS/DGV) Platz vor dem Neuen Tor 4 10115 Berlin Telefon: 030/2804910 Telefax: 030/28049111

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