Kanzler muss Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten anweisen
(Bonn) - Die 69 an der bulgarisch-türkischen Grenze verendeten Rinder, für die das Veterinäramt Elbe-Elster in Brandenburg eine Transportgenehmigung ausgestellt hatte, bleiben Thema. Nachdem Bundesminister Cem Özdemir erklärte, er habe sich bemüht, eine Lösung zu suchen, schiebt er die Verantwortung in neueren Erklärungen auf die EU. Für den Deutschen Tierschutzbund ist dies angesichts nationaler Möglichkeiten, um Tiertransporte in Drittstaaten zu verbieten, Augenwischerei. Der Verband fordert daher Bundeskanzler Olaf Scholz auf, umgehend einzugreifen und seine Richtlinienkompetenz wahrzunehmen.
„Dass Bundesminister Özdemir nur Bemühen und Entsetzen äußert, reicht nicht aus. Das Leid und Elend, das die 69 Rinder über Wochen erleben mussten, war vorhersehbar und hätte mit politischem Willen verhindert werden können. Bei Beamten würden wir mit Fachaufsichtsbeschwerden auf Klärung drängen, wer welche Mitverantwortung trägt. Leider geht das bei einem Bundesminister so rechtlich nicht. Aber der Bundeskanzler kann über die Richtlinienkompetenz eingreifen. Ein solcher Vorfall darf sich nie wiederholen. Herr Bundeskanzler Olaf Scholz, weisen Sie Bundesminister Özdemir an, derartige Lebendtransporte in Drittstaaten umgehend zu verbieten“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Gleichzeitig appelliert Schröder an die Koalitionsfraktionen, ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten im neuen Tierschutzgesetz festzuschreiben, über das derzeit beraten wird. Die Verabschiedung der Novellierung durch den Deutschen Bundestag ist bereits für die nächsten Wochen geplant.
Die 69 trächtigen Rinder, die bei einem Tiertransport in Brandenburg abgefertigt wurden, waren an der Grenze zur Türkei gestrandet. Viele der Tiere verendeten, die übrigen wurden nach einem Martyrium von mehr als zwei Wochen getötet. Weil Brandenburg aufgrund der Blauzungenkrankheit seit August als Seuchengebiet gilt, hatten türkische Veterinäre den Transport gestoppt. Auch eine Rückkehr in die EU war aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Statt zu handeln und ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten in den Entwurf für das Tierschutzgesetz aus seinem Hause aufzunehmen, verweist Özdemir regelmäßig auf die Zuständigkeit der EU. Dabei bestätigen mehrere Gutachten, dass eine nationale Regelung möglich ist - darunter ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960, Fax: 0228 6049640