Kampf gegen Terror nicht zu Lasten der Pressefreiheit
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Europäische Union auf, den Entwurf der Anti-Terrorverordnung im Sinne der in Europa tätigen Journalistinnen und Journalisten zu ändern. Der DJV schließt sich damit den Warnungen von UN- Sonderberichterstatterinnen an, denen der Verordnungstext zu weit geht.
Von den UN wird unter anderem die zu weit gefasste Definition terroristischer Inhalte im Verordnungsentwurf kritisiert, die auch legitime Ausdrucksformen umfassen könnte. Auch fehlt die Vorschrift einer richterlichen Anordnung als Grundlage für Löschungen. Der kurze Zeitrahmen von nur einer Stunde und die Androhung von Strafen könnten Plattformen dazu veranlassen, im Zweifel vorsorglich Inhalte zu entfernen, die legitim oder rechtmäßig sind. "Hier besteht die Gefahr", warnt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, "dass ein journalistischer Bericht über Terror gelöscht wird, weil der Unterschied zwischen Terrorismus und Berichterstattung nicht erkannt wird."
Der DJV-Vorsitzende fordert, die Presse- und Meinungsfreiheit unangetastet zu lassen. "Die Verbreitung terroristischer Aufrufe im Internet zu stoppen, ist sowohl legitim als auch politisch geboten", so Überall. Der europäische Gesetzgeber müsse aber die notwendige Differenzierung zwischen dem Kampf gegen den Terror und dem Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit klar herausarbeiten. Alles andere wäre nicht hinnehmbar.
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