Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Kampagne der Kulturwirtschaft ist Missbrauch der Medienmacht

(Bonn) - Als unverhohlene Drohung bezeichnen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die am 17. September gestartete Kampagne der Kulturwirtschaft, einer Initiative von Verlegern und Buchhandel. Es werde darin die Absicht deutlich, ihre freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weiter zu beschäftigen, wenn das geplante Urhebervertragsrecht Gesetz werden sollte. "Mit ihrer Kampagne", so ver.di und DJV, nutzen die Verwerter ihre Medienmacht schamlos aus."

Es wird Zeit, dass die Verlage durch das geplante Gesetz zur Beachtung der Rechte ihrer Beschäftigten veranlasst werden, wenn sie sie aus freiem Willen nicht einhalten", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Justiziar Gerd Nies zur Verlagskampagne.

Statt für eine gerechte Bezahlung zu sorgen, gefährden die Verlage durch Geld und kalte Machtausübung nicht nur die freie Information, sondern setzen auch die Existenz ihrer freien Mitarbeiter aufs Spiel", ergänzte der DJV-Vorsitzende Siegfried Weischenberg.

Es geht in der seit gut einem Jahr laufenden Auseinandersetzung zwischen den Verwertern einerseits und dem Bundesjustizministerium, dem Kabinett und Urheberorganisationen andererseits um den von der Regierung geplanten und in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht. Dessen Kernpunkte: Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen für jedwede Verwertung ihrer Werke angemessen vergütet werden. Was als angemessene Vergütung zu werten ist, soll zwischen Urheberorganisationen und Verwertern ausgehandelt und - bei Nichteinigung - von einer Schiedsstelle fest gelegt werden können.

Dies sei kein tiefer Eingriff in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie", wie von den Verwertern immer wieder behauptet werde wohl wissend, dass der einzelne Urheber oder die ausübende Künstlerin den starken Verwertern in Verhandlungen eindeutig unterlegen sind. Wer sich etwa dagegen wehre, sämtliche Verwertungsrechte zum Beispiel für die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Online-Nutzung für wenig Aufschlag oder gar umsonst abzutreten, müsse immer häufiger mit Auftragsentzug rechnen.

Ein Blick auf statistisch seriöse Zahlen zur Einkommenssituation von Urheberinnen, Urhebern, ausübenden Künstlerinnen und Künstlern zeige: Im freiberuflichen Journalismus werden durchschnittlich 1800 EURO Mark brutto im Monat verdient, Pressefotografie bringt knappe 1300 EURO monatlich, Literaturübersetzung gerade einmal 1000 EURO brutto, Kompositionen 1500 Mark, Cutten 1000, und bildende Künstlerinnen und Künstler bekommen runde 780 EURO aus dem Verkauf ihrer Werke - und in allen Branchen sind die Spitzenverdiener durchaus mit einberechnet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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