Kammer-Offensive gegen Einheitsversicherung
(Kiel) - Die gesundheitspolitischen Weichenstellungen in Berlin sind für die Zahnärzte im Norden eindeutig: Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sieht den Weg in Richtung Einheitsversicherung vorgezeichnet, wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden. Was von den Beteiligten im Gesundheitswesen und wissenschaftlichen Experten erkannt ist, scheinen viele Politiker aber noch nicht realisiert zu haben. Um sie und die Öffentlichkeit auf die Folgen der Weichenstellungen aufmerksam zu machen, hat die Kammerversammlung in Kiel eine Resolution einstimmig verabschiedet.
Lauter Top-Flops hat Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Hans-Peter Küchenmeister bei der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums ausgemacht. Die Liste reicht vom gescheiterten Präventionsgesetz bis zum allseits unbeliebten Gesundheitsfonds. Erfolgreicher ist Ulla Schmidt dagegen bei einem anderen Ziel: Die jetzige Gesundheitsgesetzgebung aus dem BMG entpuppt sich immer mehr als eine getarnte Verstaatlichung. Eine wirkliche Entscheidungsfreiheit wird den Menschen nicht zugestanden, kritisierte der Kammerpräsident. Denn nahezu alle neuerlichen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben im Gesundheitswesen bereiten den Weg in die Einheitsversicherung.
Die Kammerversammlung hat in ihrer Resolution dafür als Beispiel etwa den Basistarif angeführt, den private Krankenversicherungen ab 2009 anbieten müssen und der weitgehend den GKV-Leistungen entsprechen soll. Durch den gesetzlich verfügten Sicherstellungsauftrag der KZVen für diesen Patientenkreis und der rechtlich gewollten Behandlungspflicht der Vertragszahnärzte wird nach Ansicht der Kammerabgeordneten eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verknüpfung von Sozial- und Privatrecht geschaffen.
Sie nennen aber noch weitere Beispiele für den Weg in die Einheitsversicherung:
- GOZ-Novellierung: Hier gibt es die politische Vorgabe, die privaten Leistungen den sozialrechtlichen Leistungen der GKV anzugleichen.
- Erschwerter Wechsel in die PKV durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und durch die Einführung eines Nachweises, dass der GKV-Versicherte mindestens drei Jahre lang über dieser Grenze lag.
- Die freie Arztwahl wird für die Patienten durch zahlreiche Einschränkungen im SGB-V zur Kostenerstattung bei der Behandlung durch Privatzahnärzte verhindert.
- Der Antikorb-Paragraf 95 b Abs. 3 im SGB-V bestraft die Zahnärzte, die sich außerhalb der Einheits-GKV zur Versorgung der Patienten zur Verfügung stellen.
- Einheitlicher Beitragssatz: Ab 2009 soll der Gesundheitsfonds kommen und mit ihm ein politisch festgelegter, für alle gesetzlichen Krankenkassen geltender Beitragssatz.
- Regionale Besonderheiten, die im bewährten dezentralen System der Selbstverwaltung vereinbart wurden, werden durch die zentralistisch orientierte Umwandlung der Kassenverbände künftig verhindert.
Die Kammerversammlung forderte alle politischen Entscheidungsträger im Landes- und Bundesparlament auf, diese Bestrebungen in kommenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren nach Beratungen mit den Gesundheitsberufen rückgängig zu machen. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Staat im Gesundheitswesen, begrüßte der Kammerpräsident die Zustimmung seiner Kammerdelegierten zu dieser Resolution.
Die Einheitskassen-Strategie des BMG, Begehrlichkeiten mancher Politiker und Beschäftigungsaktionismus mancher Berufskollegen lässt die GKV-Krakenarme immer mehr unsere freiberufliche Tätigkeit umschlingen! analysierte Küchenmeister und sagte seiner KZV im Norden Unterstützung bei der entsprechenden Korrektur und Auslegung des SGB-V zu.
Weil die Zahnärzteschaft mehr Handlungsfreiheiten bekommen müsse statt ständiger Einschränkungen will der Kammerpräsident seine Gespräche mit Politikern zu diesem Thema in den kommenden Monaten noch intensivieren.
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