Kabinettsentwurf zum Antikorruptionsgesetz: FVDZ kritisiert Ungenauigkeit im Gesetzentwurf
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.
Dazu erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Michael Betz: "Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte distanziert sich von jeder Form der Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Bundesvorstand lehnt aber die geplante Erweiterung der §§ 81a, 197a SGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und die Einführung der §§ 299a und 299b StGB ab. Trotz mehrmaliger Hinweise seitens des Verbandes bleibt der Kabinettsentwurf zu vage und ungenau in der Tatbestandsbeschreibung und macht nicht deutlich, was unter Korruption im Gesundheitswesen zukünftig zu verstehen ist." Das führt, so vermutet der Verband, in Zukunft zu einer größeren Rechtsunsicherheit.
Weiter kritisiert der FVDZ, dass die geplante Beteiligung der Staatsanwaltschaften am verbindlichen Erfahrungsaustausch den Generalverdacht gegen die Heilberufe auf korruptives Verhalten verstärkt. Dass zukünftig auch vermutete Pflichtverletzungen so zu dokumentieren sind wie bereits nachgewiesene, entbehre, so Betz, jeder Verhältnismäßigkeit.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, mit dem § 299a einen neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch einzuführen, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert.
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