Pressemitteilung | k.A.

Kabinettbeschluss zur Anreizregulierung / Annehmbare Lösungen fĂŒr kleine Netzbetreiber Grundproblem bleibt Orientierung am Besten

(Berlin) - Das Urteil des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ĂŒber den heute (13. Juni 2007) im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnungsentwurf zur Anreizregulierung fĂ€llt differenziert aus. "FĂŒr die kleinen Netzbetreiber sind annehmbare Vereinfachungsregelungen gefunden worden. Wir erkennen an, dass die Bundesregierung die Bedenken des VKU in diesem Punkt ernst genommen hat", sagte Michael Schöneich, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des VKU. Positiv sei auch zu sehen, dass fĂŒr den Abbau aller Ineffizienzen nunmehr zwei Regulierungsperioden von jeweils 5 Jahren vorgesehen seien. Damit hĂ€tten die Unternehmen Zeit fĂŒr Effizienzsteigerungen gewonnen. Das Grundproblem bleibe jedoch bestehen: die Orientierung beim Effizienzvergleich am Klassenbesten. "Im Ergebnis lĂ€uft dies auf eine Entwertung der Netze und damit Vernichtung kommunalen Vermögens hinaus. Dies können wir nach wie vor nicht akzeptieren", erklĂ€rte Schöneich. Statt der Orientierung am Klassenbesten fordert der VKU die Orientierung am durchschnittlich effizienten Netzbetreiber. Nur dann hĂ€tten bereits effiziente Netzbetreiber eine Chance, ĂŒberdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Schöneich appellierte an die BundeslĂ€nder, im Bundesratsverfahren weitere Verbesserungen vorzunehmen, damit es zu realistischen Vorgaben fĂŒr die Unternehmen komme.

Die Vereinfachungsregeln sehen vor, dass der Schwellenwert fĂŒr kleine Netzbetreiber auf 30.000 Stromkunden und 15.000 Gaskunden angehoben wird. Damit könnten mehr als 75 Prozent der Netzbetreiber von dieser Option Gebrauch machen. FĂŒr die Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen, wird ein pauschaler Effizienzwert zugrunde gelegt. Sie mĂŒssen ihre Effizienz jĂ€hrlich um 1,25 Prozent steigern. Hinzu kommt die allgemeine ProduktivitĂ€tsrate, die auf 1,25 Prozent fĂŒr die ersten 5 Jahre und fĂŒr die zweiten 5 Jahre auf 1,5 Prozent festgesetzt werden soll. Diese Festsetzung ist nach Meinung des VKU weiterhin nicht nachvollziehbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), BundesgeschĂ€ftsstelle Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

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