Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Kabinett billigt geänderten Entwurf für ein Geldwäschebekämpfungsgesetz - Forderung des DStV findet Berücksichtigung

(Berlin) - Die Bundesregierung hat am 20. Februar 2002 den vom Bundesinnenministerium vorbereiteten Gesetzentwurf gebilligt. Zuvor hatte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) am 4. Februar 2002 zum Referentenentwurf Stellung genommen. Hingewiesen hatte der Verband u. a. auf Ungleichbehandlungen und Schwierigkeiten, die sich z. B. daraus ergeben, dass Anwälten die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Anzeigen gegenüber der zuständigen Bundesberufskammer zu erstatten, dies aber für Steuerberater nicht gilt.

Der Gesetzentwurf setzt die 2. EG-Geldwäscherichtlinie um, die eine solche Regelungsmöglichkeit vorgesehen hatte. Diese Ungleichbehandlung zu Lasten des Berufsstandes hatte der DStV bereits im Richtlinienverfahren kritisiert. Der geänderte nationale Entwurf der Bundesregierung sieht nunmehr auch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit der Anzeige gegenüber der Kammer vor.

DStV-Präsident Jürgen Pinne begrüßte eine weitere Änderung, mit der der Gesetzentwurf vom 11. Februar 2002 eine weitere Anregung des DStV aufgreift. Es geht dabei um die von § 14 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GwG) geforderten Schutzmaßnahmen, die anzeigepflichtige Personen zu treffen haben. So werden u. a. die Bestimmung eines Geldwäschebeauftragten und die regelmäßige Schulung der Angestellten über Methoden der Geldwäsche gefordert. Pinne hatte in seiner Stellungnahme vom 4. Februar 2002 deutlich gemacht, dass diese Anforderungen insbesondere für in kleinem Umfang tätige Kanzleien überzogen sind. Der geänderte Entwurf sieht nunmehr vor, dass für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die zuständige Bundesberufskammer Ausnahmen von den genannten Vorkehrungen anordnen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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