Kabelunternehmen durch gerichtliche Vergleiche mit der VG Media bestätigt / Kabelverband weist unzutreffende Aussagen des VPRT zurück / Vergleiche bestätigen die Überhöhung der Forderungen der VG Media und der bisher geleisteten Zahlungen / Gerichte haben keine Aussage zur rechtlichen Zahlungspflicht der Kabelunternehmen getroffen
(Berlin) - Der Deutsche Kabelverband weist die Aussagen des VPRT-Präsidenten zum Ausgang der gerichtlichen Verfahren zur Zahlung von Urheberabgaben zurück. Die Vergleiche vor dem Landgericht Mannheim und vor dem Landgericht Leipzig haben deutlich gezeigt, dass sowohl die von der VG Media im aktuellen Schiedsverfahren gestellten Forderungen als auch die bisher vergleichsweise geleisteten Zahlungen überhöht sind. Dazu der Geschäftsführer des Deutschen Kabelverbandes, Dr. Ralf Heublein: "In beiden Verfahren haben sich Kabelunternehmen und VG Media auf deutlich geringere Zahlungen als die bisher im Rahmen eines Vergleiches geleisteten Zahlungen geeinigt. Dies belegt aus unserer Sicht, dass weder die aktuell von der VG Media geltend gemachten deutlich überhöhten Forderungen noch die bisher auf Basis einer Interimsvereinbarung geleisteten vorläufigen Zahlungen einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten werden."
Bei den Gerichtsverfahren handelte es sich um Eilverfahren. Daher hatten die Gerichte über die grundsätzliche Frage hinsichtlich einer eventuellen Zahlungspflicht gar keine Entscheidung zu treffen. "Die gerichtliche Beantwortung der Frage ob den Sendeunternehmen überhaupt ein Anspruch auf eine urheberrechtliche Vergütung zustehen kann, bleibt einem weiteren Verfahren vorbehalten. Die Mitglieder des Kabelverbandes haben sich auf eine grundsätzliche Klärung dieser Frage und damit auf eine langjährige Auseinandersetzung vorbereitet", so Heublein abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kabelverband e.V.
Dr. Ralf Heublein, Geschäftsführer
Dircksenstr. 49, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2463-2040, Telefax: (030) 2463-9780
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