Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kabelnetzverkauf an Liberty: Für Fernsehzuschauer drohen gravierende Nachteile

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erneut auf drohende Nachteile für Millionen von Fernsehzuschauern bei einem Verkauf der Telekom-Kabelnetze an die Liberty Media hingewiesen. Der vzbv forderte das Bundeskartellamt auf, auch bei der Prüfung eines nachgebesserten Vertrags zwischen der Deutschen Telekom und Liberty Media auf klaren Konditionen im Interesse der Fernsehzuschauer zu bestehen. "Ein Verkauf der Kabelnetze darf auch langfristig nicht dazu führen, dass Fernsehen teurer und die Programmvielfalt eingeschränkt wird," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Das Bundeskartellamt hatte Ende Januar klar erkennen lassen, dass es bei unveränderten Konditionen seine Zustimmung zu dem Verkaufsvertrag zwischen der Telekom und Liberty Media verweigern werde. "Wir begrüßen diese Entscheidung," so Edda Müller. Besonders kritisch sei zu bewerten, dass mit Liberty Media der Netzzugang an ein Unternehmen fiele, das selbst ein Interesse daran habe, eigene Fernsehinhalte anzubieten. Dadurch drohe eine Diskriminierung anderer Programmanbieter und eine Verteuerung beziehungsweise Einschränkung der bisherigen Programmvielfalt.

Aus Sicht der Verbraucher und Fernsehzuschauer müsste bei jeder Neuordnung des Kabelmarktes eine Trennung der Geschäftsfelder von Netzbetreibern und Inhalte- bzw. Programmanbietern sichergestellt werden.

Darüber hinaus muss die heutige Programmvielfalt im Kabel auch bei der Digitalisierung gesichert sein. Die Zuschauer müssen einen diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zu allen Programmen und Inhalten bekommen. Sie müssen selbst entscheiden können, welche Programme sie wählen wollen. Frei empfangbare und entgeltpflichtige Programme (z.B. Pay-TV Angebote) sollten nicht in einem gemeinsamen Bouquet verpackt werden.

Öffentlich-rechtliche Programme dürfen nicht vom Kabelnetzbetreiber entbündelt und neu paketiert werden. Decoder (Set Top Boxen), die nur bestimmte Inhalte durchleiten oder Dienste einzelner Programmanbieter nicht unterstützen (z.B. elektronische Programmführer), sind inakzeptabel. Das gilt für Set-Top-Boxen, die vom Kabelanbieter verschenkt werden sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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