Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kabelfernsehen: ish wegen Preiserhöhung abgemahnt

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Kabelnetzbetreiber ish wegen der jüngsten Preiserhöhung abgemahnt. Die Preiserhöhung ist aus Sicht des vzbv und der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg unwirksam. Sollte sich ish nach dem 22. Mai 2002 weiterhin auf die besagte Klausel berufen, wird der vzbv den Kabelnetzbetreiber auf Unterlassung verklagen. Zusätzlich hat die Verbraucher-Zentrale NRW die Regulierungsbehörde aufgefordert, den Vertragsänderungsklauseln wegen Unzulässigkeit zu widersprechen.

Nach den Netzverkäufen durch die Deutsche Telekom hat ish die Kabelentgelte teilweise um mehr als 30 Prozent angehoben. Das Unternehmen hat in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen faktisch ein regionales Versorgungsmonopol für das Kabelfernsehen. Die Verbraucherzentralen in beiden Bundesländern verzeichnen wegen der Gebührenerhöhung einen Ansturm von Verbraucheranfragen. Ihrer Meinung nach ist genau das eingetreten, was nach den Kabelnetzverkäufen durch die Deutsche Telekom zu befürchten war: höhere Preise für die Verbraucher bei gleichem Programmangebot. Wegen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, die ish in Teilen seines Versorgungsgebiets besitze, haben der vzbv und die Verbraucherzentralen NRW und Baden-Württemberg bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post um Einleitung eines nachträglichen Entgeltregulierungsverfahrens nach dem Telekommunikationsgesetz nachgesucht. Inzwischen hat die Regulierungsbehörde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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