Pressemitteilung | Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Justitia urteilt blind - und arbeitet zukünftig auch blindengerecht

(Berlin) - Am Freitag, dem 5. Juli, wird das sogenannte E-Justice-Gesetz ("Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten") den Bundesrat passieren und damit die letzte Hürde nehmen. Dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) ist es gelungen, wichtige Anliegen behinderter Menschen in diesem Gesetz zu verankern. Zuletzt konnte ein neuer Absatz im Gerichtsverfassungsgesetz erreicht werden, der nun dafür sorgt, dass die Übermittlungswege des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die elektronischen Dokumente und Formulare barrierefrei gestaltet werden müssen.

"Das ist ein wichtiger Meilenstein", freut sich der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen und weist auf ganz konkrete Auswirkungen hin: "Wenn das Gesetz korrekt umgesetzt wird, können blinde und sehbehinderte Richter und Anwälte weiter ihren Beruf ausüben." Für DBSV-Präsidentin Renate Reymann ist der Erfolg zugleich ein Ansporn: "Das E-Justice-Gesetz ist in Sachen Barrierefreiheit nicht perfekt, aber es setzt einen neuen Maßstab, an dem sich zukünftig auch das E-Government-Gesetz orientieren muss." Das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" war am 7. Juni trotz deutlicher Mängel in der Barrierefreiheit verabschiedet worden. Sowohl der DBSV als auch der DVBS haben angekündigt, die Einführung und Ausweitung des elektronischen Behördenverkehrs weiter kritisch und konstruktiv zu begleiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Volker Lenk, Pressesprecher Rungestr. 19, 10179 Berlin Telefon: (030) 285387-0, Fax: (030) 285387-20

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