Juristisches Kurzgutachten vorgelegt: Industriestrompreis mit EU-Beihilferecht vereinbar
(Hannover) - Die Einführung eines Industriestrompreises wäre mit europäischem Beihilferecht vereinbar. Das hat eine juristisches Gutachten der renommierten Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH) ergeben. Die Stiftung Arbeit und Umwelt der Industriegewerkschaft IGBCE hatte diese Prüfung in Auftrag gegeben.
Die Fachleute für Energie- und EU-Recht kommen in ihrer Kurzbewertung zu dem Ergebnis, dass die Einführung eines Industriestrompreises in der aktuell politisch diskutierten Form zwar voraussichtlich als Beihilfe zu werten sei. Diese sei aber mit dem Binnenmarkt vereinbar, weil sie einen legitimen klimapolitischen Zweck verfolge und weil sie "wegen der internationalen Wettbewerbssituation (...) erforderlich (...) und angesichts der angedachten Ausgestaltung auch geeignet und angemessen (...) wäre". Die Gesamtbilanz der Einführung eines Industriestrompreises wäre positiv zu bewerten, da sich die Beeinträchtigung des Handels auf ein Minimum beschränke, während der Beitrag zu den klimapolitischen Zielen als besonders wichtig einzuordnen ist.
Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis betont: "Das Gutachten zeigt deutlich: Rechtliche Bedenkenträgerei ist Unsinn, juristisch ist der Industriestrompreis für energieintensive Industrien möglich. Es kommt jetzt auf den politischen Willen und auf die Frage an, ob wir die energieintensive Industrie in Deutschland halten wollen - oder eben nicht." Der Industriestrompreis biete den energieintensiven Industrien Sicherheit: "Er signalisiert, dass sich der Weg der Transformation hier in Deutschland lohnt." Für Vassiliadis, gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Stiftung Arbeit und Umwelt, ist klar, dass es den subventionierten Preis so lange brauche, bis erneuerbare Energien und Netze soweit ausgebaut seien, dass sich der heimische Strompreis auch ohne staatliche Hilfe dem internationalen Wettbewerb stellen könne.
Prof. Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Mitautorin des Gutachtens, unterstreicht: "Unsere juristische Prüfung zeigt, dass das EU-Beihilferecht nicht gegen die Einführung des Industriestrompreises sprechen muss. Natürlich kommt es auf die Ausgestaltung an: Die Transformation muss im Mittelpunkt stehen, einfach nur Prinzip Gießkanne geht nicht."
Im Gutachten heißt es, der Industriestrompreis sei erforderlich, soweit und so lange kein anderes, gleichermaßen geeignetes und vor allem kurzfristig umsetzbares, verlässliches Mittel zur Verfügung stehe. Er sei geeignet, die hinter dem Industriestrompreis stehenden klimapolitischen Ziele zu erreichen. Denn damit werde den Betroffenen auf einem volkswirtschaftlich verträglichen Preisniveau für einen Zeitraum von sieben Jahren Planungssicherheit bezüglich der Kosten ihrer Produktion verschafft. Und die Angemessenheit, also die Beschränkung auf das notwendige Minimum, folge daraus, dass der Preis auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gedeckelt werde. So seien ausschließlich die darüberhinausgehenden Zusatzkosten abgedeckt.
Quelle und Kontaktadresse:
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