Pressemitteilung | DIE JUNGEN UNTERNEHMER

Junge Unternehmer fordern mehr Markt statt Planwirtschaft in der Bildung

(Berlin) - Der Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) hat am 12. März in Berlin seine Forderungen zu einer grundlegenden Reform des Bildungswesens vorgestellt.

"In der Bildungswirtschaft herrscht Planwirtschaft: Nachfrage zum Nulltarif, Zuteilung in Mangelfächern, Bestandsgarantie für jeden noch so schlechten Anbieter, Zentralverwaltung in Ministerien statt Entscheidungsbefugnis vor Ort", analysierte der Bundesvorsitzende des BJU, Dr. Christoph Zschocke, am 12. März bei einer Pressekonferenz in Berlin die Lage. "Spätestens die PISA-Studie hat gezeigt, dass es Zeit zum Handeln ist. Es mangelt nicht an Ideen. Die Konzepte zur Reform des Bildungswesens liegen seit Jahren auf dem Tisch. Nun muss politischer Mut hinzu kommen, eingefahrene Strukturen zu verändern.

Der BJU wendet sich dabei gegen das Patentrezept, einfach mehr Geld zu fordern. Zschocke: "Lange Jahre galt die Einschätzung, dass das Bildungssystem nur unterfinanziert sei. Richtig ist, dass Deutschland immer noch zu viel für Erhaltungssubventionen in sterbenden Branchen ausgibt, statt in die Köpfe des Landes zu investieren. Wir junge Unternehmer im BJU sind aber der Auffassung, dass es erst dann sinnvoll ist, neues Geld ins Bildungssystem zu geben, wenn notwendige Strukturreformen umgesetzt sind. Die Devise "viel hilft viel", bringt keine dauerhafte Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens. Kernpunkte einer Reform sind marktwirtschaftliches Denken, Privatisierung und Wettbewerb. Wie in anderen Wirtschaftssektoren entfalten die Marktkräfte dann ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot zu niedrigen Kosten. Dies ist auch unter Wahrung von Chancengerechtigkeit möglich, wie unsere Vorschläge zeigen."

Drei Bausteine seien für eine marktorientierte Bildungspolitik erforderlich: die Einführung von Bildungsgutscheinen als Kern einer neuen Bildungsfinanzierung, weitgehende Autonomie der Bildungseinrichtungen und die staatliche Absicherung von Mindeststandards.

Bildungsgutscheine

Der BJU spricht sich für eine Umstellung der Finanzierung insbesondere der Hochschulen auf Bildungsgutscheine aus. "Bildungsgutscheine geben den Studierenden Nachfragemacht und begrenzen zugleich das kostenfreie Studium auf eine Erstausbildung", erläuterte Dr. Christoph Zschocke.

Beim BJU-Modell gibt der Staat jedem Bürger mit Erwerb der (Fach-) Hochschulreife Bildungsgutscheine aus, die einem bestimmten Punktwert entsprechen. Je nach Durchschnittskosten des jeweiligen Studienganges steht diesen Punktwerten ein entsprechender Geldbetrag gegenüber. Die Gutscheine sind zweck- und personengebunden. Sie können an den Hochschulen gegen das Recht, bestimmte Lehrveranstaltungen zu besuchen, eingetauscht werden.

Die Lehrstühle, Fakultäten und Hochschulen erhalten eine Finanzierung, die sich nach der Summe der eingereichten Gutscheine richtet. Die Höhe dieser Finanzierung orientiert sich also an der Nachfrage der dort angebotenen Lehrleistungen. Forschungsleistungen werden separat von staatlichen oder
privaten Geldgebern vergütet.

Die Preise für die Lehrveranstaltungen können sowohl staatliche als auch private Hochschulen selbst festlegen. Die Summe der Bildungsgutscheine für jeden Einzelnen soll so bemessen sein, dass sie für den Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studiums (Diplom, Magister, Staatsexamen etc.) an einer staatlichen Hochschule ausreicht. Sind die Gutscheine aufgebraucht, müssen Studiengebühren gezahlt werden. Restguthaben können für die Weiterbildung verwendet werden.

Der BJU wendet sich gegen generelle Studiengebühren, da diese auch in Kombination mit einem Kredit- und Stipendienprogramm nicht sicher stellen können, dass Studierende aus sozial schwächeren Familien nicht vom Studium abgehalten werden. Bildungsgutscheine sicherten dagegen Chancengerechtigkeit und böten die gleichen ökonomischen Anreize wie Studiengebühren.

Autonomie der Bildungseinrichtungen

"Die positiven Anreize der Bildungsgutscheine können nur genutzt werden, wenn Anbieter, insbesondere Schulen und Hochschulen, im Bildungssystem mehr Handlungsfreiheit bekommen", so der BJU-Bundesvorsitzende. Die jungen Unternehmer empfehlen die weitgehende Finanzautonomie der Schulen im Rahmen vorgegebener Budgets sowie die volle Finanzautonomie der Hochschulen. Schulen und Hochschulen brauchen volle Personalautonomie. Der Beamtenstatus von Lehrern und Professoren ist abzuschaffen. Statt Verteilung über die ZVS sollen Hochschulen ihre Studierenden selbst aussuchen können.

Schließlich sollten zunehmend öffentliche Bildungseinrichtungen zunächst formell in private Rechtsformen überführt und schließlich auch materiell privatisiert werden.

Qualitätssicherung durch Mindeststandards

Als eine Antwort auf diese Kompetenzdefizite, die die PISA-Studie offen gelegt hat, fordert der BJU eine zentrale Allgemeinbildungsprüfung. "Wir dürfen es nicht mehr bei Appellen belassen, der Allgemeinbildung größeren Raum im Schulunterricht zu geben. Eine zentrale Allgemeinbildungsprüfung würde Lehrern wie Schülern deutlich machen, dass das Erlernen bestimmter Schlüsselqualifikationen die Kernaufgabe der Schule ist", forderte der stellvertretende BJU-Bundesvorsitzende Jan Bastian Mette. Konkret schlägt der BJU vor, in Ergänzung zu den Zeugnissen und Abschlüssen, die heute üblich sind, eine zentrale Allgemeinbildungsprüfung ein zuführen. Diese Prüfung sollte im zehnten Schuljahr in allen Schulformen nach standardisierten Verfahren durchgeführt werden und - ähnlich wie der TOEFL-Test in Englisch - einen Punktwert über die Allgemeinbildung in Kernfächern und Grundfertigkeiten liefern. Dieser Punktwert wird in den Bandbreiten nach Schulformen unterschiedlich sein, dennoch kann durchaus ein guter Hauptschüler bessere Ergebnisse vorweisen als ein schlechter Gymnasiast.

So soll bei allen Forderungen nach pädagogischer Vielfalt ein standardisierter, vergleichbarer Sockel an Ausbildungsinhalten und Lehrergebnissen sicher gestellt werden. Außerdem motivieren gute Ergebnisse in der Allgemeinbildungsprüfung sicherlich auch die Unternehmen, wieder mehr Haupt- und Realschüler statt Abiturienten für eine Lehre einzustellen.

Jan Bastian Mette weiter: "Wir sprechen uns dafür aus, die Sekundarstufe I in einen Kern- und einen Profilbereich aufzuspalten. Der Kernbereich soll aus der schriftlichen und mündlichen Ausdrucksfähigkeit in Deutsch und Englisch, Grundlagen der Mathematik, der Naturwissenschaften, Geschichte, Kultur und Bürgerkunde sowie Sport bestehen. Der Kernbereich soll für alle Schulen verbindlich sein und in der Allgemeinbildungsprüfung abgeprüft werden. Den Profilbereich mit Vertiefungen und weiteren Fächern sollen die Schulen in eigener Verantwortung gestalten. Er dient der Differenzierung auf dem Bildungsmarkt und ermöglicht so ein nachfrage- und begabungsgerechtes Angebot für die Schüler. Hier sollten dann auch unternehmerische und soziale Kompetenzen vermittelt werden."
Das Abitur soll nach Auffassung der jungen Unternehmer im Regelfall nach zwölf Schuljahren erreicht werden, mit einem Zeitkorridor von zehn bis 13 Schuljahren als Option - je nach Begabung.

Der Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) vertritt etwa 2.500 junge Unternehmerinnen und Unternehmer im Alter bis 40 Jahre. Seine Mitglieder führen meist mittelständische Unternehmen vom Start-Up bis zum traditionsreichen Familienunternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Junger Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (BJU) Reichsstr. 17 14052 Berlin Telefon: 030/300650 Telefax: 030/30065-490

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