Pressemitteilung | k.A.

Jugendschutz nicht gewährleistet

(Düsseldorf) - Das Landgericht Potsdam hat am 10. Oktober 2002 entschieden, dass das Internetauktionshaus ebay nicht verpflichtet ist, Angebote indizierter und beschlagnahmter Medien zu verhindern. Dies hatte der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD) in einer über einjährigen rechtlichen Auseinandersetzung gefordert.

Mit der Entscheidung, dass der Verkauf verbotener Filme und Spiele von ebay nicht verhindert werden muss, werde jeglicher Jugendmedienschutz unterlaufen, stellt Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD, fest.

Der IVD prozessiert seit Juli 2001 gegen ebay. Das Einstweilige Verfügungsverfahren verlor der IVD im Widerspruchsverfahren im November 2001. Ein Vergleichsversuch des Gerichts im Mai 2002 scheiterte, da ebay jegliche Verpflichtung zu Maßnahmen für den Jugendschutz ablehnte. Die jetzige Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Potsdam ist noch nicht rechtskräftig. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband des Video- und Medien-Fachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Hartwichstr. 15 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/5773900 Telefax: 0211/57739069

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