Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Jugendliche in der außerbetrieblichen Ausbildung sollen mitbestimmen

(Berlin) - Als wichtige Weichenstellung sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die vom Bundestag beschlossene Änderung des Berufsbildungsgesetzes, der der Bundesrat noch zustimmen muss. Künftig sollen auch Auszubildende in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten die Möglichkeit haben, eine eigene Interessenvertretung zu wählen. "Damit schafft die Bundesregierung eine Grundlage für längst überfällige Beteiligungsmöglichkeiten für junge ArbeitnehmerInnen," erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 19. April in Berlin.

Außerbetriebliche Auszubildende sind in vielfacher Hinsicht schlechter gestellt als ihre Kolleginnen und Kollegen in betrieblicher Ausbildung. Sie erhalten nicht nur einen Bruchteil der betrieblichen Ausbildungsvergütung. Sie werden nach der Ausbildung nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen und auch ihre Vermittlungschancen sind oft schlechter.

Der gleichzeitig durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelte Entwurf einer Verordnung regelt die konkreten Rechte der Azubis wie zum Beispiel ihren Einfluss auf die Qualität der Ausbildung. "Die Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten während der Ausbildung sind ein erster Schritt in die richtige Richtung", kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock den Entwurf des Ministeriums.

Bedauerlich sei aber, dass es bei dem Letztentscheidungsrecht der Berufsbildungseinrichtung in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten bleiben soll. Die Wahlen der Interessenvertretungen sollen erstmalig in diesem Herbst stattfinden. Die Praxis werde dann zeigen, ob die vorgesehenen Rechte ausreichten, so Sehrbrock. Die DGB-Jugend plant bereits eine Kampagne zu diesem Thema.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

NEWS TEILEN: