Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Jugendliche in der außerbetrieblichen Ausbildung sollen mitbestimmen

(Berlin) - Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes, der am 1. März 2002 im Bundestag behandelt wird, wollen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Auszubildenden in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, die Wahl einer eigenen Interessenvertretung einräumen. "Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Beteiligungschancen", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 28. Februar 2002 in Berlin.

Bisher konnten die Auszubildenden keine Vertretung wählen. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten sie nicht als ArbeitnehmerInnen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und haben deshalb keine Möglichkeit, die Qualität und die Bedingungen ihrer Berufsausbildung zu beeinflussen.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf "ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", kommentierte das für Jugend zuständige DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock. Sehrbrock warnte davor, die jetzt verabredeten Beteiligungsmöglichkeiten im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu verwässern. Der DGB hatte eine Regelung im Betriebsverfassungsgesetz befürwortet. "Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Regelungen in der Praxis bewähren können," sagte Sehrbrock.

Außerbetriebliche Ausbildungsstätten sind in den letzten Jahren durch staatliche Programme zur Entschärfung des Lehrstellenmangels wie Pilze aus dem Boden geschossen. In den neuen Bundesländern absolvieren fast 70 Prozent der Azubis dort ihre Berufsausbildung. Sie erhielten weit weniger Lohn als ihre Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und ihre Vermittlungschancen nach der Ausbildung seien oft schlechter, so Sehrbrock. Mit der Interessenvertretung der außerbetrieblichen Ausbildung werden Jugendlichen Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten eröffnet, die andere Azubis in Betrieben seit langem haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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