Jugendkriminalität nicht in den Griff zu bekommen? / BDK fordert ein Gesamtkonzept für zeitnahe und konsequente staatliche Reaktionen auf Gewalt!
(Berlin) - Nach erneuten Gewaltexzessen von Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Diskussion über mögliche staatliche Reaktionen erneut entbrannt. Zum wiederholten Male wird über die Ursachen der steigenden Jugendkriminalität und das Jugendstrafrecht diskutiert
aber leider nicht gehandelt...
Die Ursachen für Gewalt sind vielfältig und vor allem in der Erziehung, der Bildung, den Zukunftschancen und der Wertevorstellung zu suchen. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem so der Landesvorsitzende Rolf Kaßauer. Es ist aber auch keine neue Erkenntnis, dass junge Gewalttäter von staatlichen Reaktionen oft völlig unbeeindruckt bleiben! Wir müssen hier deutlich machen, dass es bei dieser Diskussion nicht um den einfachen Delinquenten geht, sondern um junge Menschen, die eine Vielzahl von schweren Straftaten in kürzester Zeit begehen!
Rolf Kaßauer weiter: Der Sinn unseres Jugendstrafrechts unter dem Motto Erziehung statt Strafe ist der richtige Weg, aber Erziehung bedeutet auch Grenzen setzen, Konsequenzen aufzeigen und als letztes Mittel auch die Sanktion. Welche Sanktionen im Einzelfall als erfolgversprechend erscheinen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Jugendrichter. Die Politik sollte die Möglichkeiten erweitern und Forderungen nach neuen Methoden nicht aus parteipolitischen Gründen und einem Hinweis auf die Ursachen von vornherein verwerfen.
Die Forderung nach Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden ist richtig, und auch gesetzlich bereits so vorgesehen, denn nur wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt, soll nach dem JGG das Jugendstrafrecht angewandt werden! so Rolf Kaßauer weiter. Die Anwendung von Jugendstrafrecht muss geprüft werden, sollte jedoch die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Letztendlich bleibt für uns Kriminalisten jedoch die Erkenntnis, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen uns am Ende nicht weiterhelfen werden, wenn die Verfahrensdauer nicht verkürzt wird. Polizei und Justiz müssen in die Lage versetzt werden, auch zeitnah auf delinquentes Verhalten zu reagieren. Hierfür fehlen aber die notwendigen personellen Voraussetzungen! so Rolf Kaßauer abschließend.
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