Jugendhilfeausschüsse mit Jugendvertretern! / BDL für "echte Demokratie" mit "echter Mitverantwortung"
(Berlin) - Es ist ein mächtiges Instrument - wenn es richtig und konsequent genutzt wird. Doch nur wenigen ist bewusst, wieviel Steuerungsmacht ihm, zumindest laut Gesetz, zusteht: dem Jugendhilfeausschuss. Grund genug für den Bund der Deutschen Landjugend (BDL) e.V., gerade am Internationalen Tag der Jugend darauf hinzuweisen, dass die institutionalisierte Beteiligung in Jugendhilfeausschüssen nicht weiter ausgehöhlt werden darf.
"Wenn freie Träger und Jugendverbände dort beteiligt werden, ist es gerade auf dem Land möglich, regionalspezifische Themen des demografischen Wandels und der sozialen Infrastruktur zu diskutieren. So lassen sich Maßnahmen bedürfnisorientiert und praxisnah ausgestalten und umsetzen", so Daniel Kopperschmidt. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. schiebt gleich hinterher: "Das ist keine Kür, sondern geradezu eine Pflicht, um die Zukunft im Dorf mit und für junge Menschen zu gestalten."
Der größte Jugendverband im ländlichen Raum betrachtet die Jugendhilfeausschüsse in der Kommunalpolitik als das wichtigste Instrument der Interessenvertretung. "Auch wenn sie oft als spröde Papiertiger daherkommen", stellt Daniel Kopperschmidt fest.
Für eine nachhaltige und starke Jugendhilfeplanung ist allerdings mehr als eine Teilzeitstelle im Verwaltungsbereich eines Jugendamts nötig. Außerdem braucht es dafür genaue Fakten zu Lebenslagen, Bedürfnissen und Interessen von Kindern und Jugendlichen in der jeweiligen Kommune. Nur so lassen sich gezielte Maßnahmen für eine verbesserte Ausstattung und Profilierung der Jugendhilfeplanung entwickeln, heißt es im BDL.
"Leider lassen die Ausführungsgesetze der Länder zum Teil zu viel Spielraum. Wir fordern daher, die gesetzlichen und demokratischen Beteiligungsstrukturen für Betroffene im Rahmen der Jugendhilfe im SGB VIII zu erhalten", so der BDL-Vize. Dabei gehe es einerseits um den Erhalt der Struktur des Jugendamtes: Jugendhilfeausschuss und Verwaltung zusammen bilden 'das Jugendamt'.
Zudem werde die Besetzung der Ausschüsse den jungen Menschen oftmals nicht gerecht, bemängelt Daniel Kopperschmidt. "Die Beteiligung der Jugendverbände und freien Träger in den Jugendhilfeausschüssen muss verpflichtend in der Bundesgesetzgebung verankert werden", fordert der größte Jugendverband im ländlichen Raum.
Ohne die Stimmen der Jugendverbände könne das Gremium seinem Auftrag nicht ausreichend nachkommen, ist der BDL überzeugt. Die Gesamtheit der Jugendorganisationen vor Ort spiegle die Meinung der dort beheimateten Nachwuchsgeneration wider. In Jugendverbänden artikulieren Jugendliche sich frei und entwickeln gemeinsam Meinungen.
Zudem sollten die im Rahmen der Jugendhilfeplanung gesetzlich vorgegebenen Arbeitsgemeinschaften stärker regionalspezifische und -entwicklerische Aspekte einbeziehen, fordert der BDL. Schon bei der Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1949 begründete die Bundesregierung, dass durch die Zweigliedrigkeit im Jugendamt "eine echte Demokratie" verwirklicht würde und Bürgern echte Mitverantwortung übertragen würde, denn "dadurch wird am besten vermieden, daß sich eine nur repräsentative Demokratie entwikkelt".
Damit hat sie den größten Landjugendverband, der sich für eine lebendige Demokratie stark macht, noch immer fest auf seiner Seite. "Denn genau das fordern wir", so BDL-Vize Daniel Kopperschmidt.
Mehr zu den Forderungen des BDL zur Bundestagswahl 2017 gibt's online unter www.landjugend.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Deutschen Landjugend e.V. (BDL)
Carina Gräschke, Pressereferentin
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-253, Fax: (030) 31904-206