Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Journalistenfreilassung in Türkei: Gericht muss Recht durchsetzen

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband ruft das türkische Verfassungsgericht auf, das am 14. April vom Parlament in Ankara beschlossene Gesetz zur Freilassung von Gefangenen in der vorliegenden Form zurück zu weisen und es vielmehr auch auf politische Gefangene und Journalisten zu erstrecken. Als Maßnahme der Türkei zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte das Parlament beschlossen, rund 90.000 Häftlinge vorzeitig aus den Gefängnissen zu entlassen. Davon ausgenommen sind politische Gefangene und Journalisten, die wegen angeblicher Terrorpropaganda einsitzen. Dagegen zog die türkische Opposition vor das Verfassungsgericht des Landes. "Die angebliche Terrorpropaganda, die unseren türkischen Kollegen vorgeworfen wird, ist kritische und regierungsunabhängige Berichterstattung, die in Demokratien als Wesensmerkmal des Journalismus anerkannt ist", sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.

Erst im Februar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt, gegen das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit verstoßen zu haben. In dem Fall ging es um den Journalisten Aziz Özer, dem das Land Terrorpropaganda vorgeworfen hatte (Az. 69270/12). Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass Özer keine strafbaren Handlungen begangen habe und deshalb nicht juristisch verfolgt werden darf. "Das Urteil zeigt, was vom Vorgehen der Türkei gegen kritische Journalisten juristisch zu halten ist", so der DJV- Vorsitzende. Es sei wünschenswert, wenn die europäischen Institutionen Stellung beziehen würden gegen die allein machtpolitisch motivierte Beschränkung des Gesetzes zur Freilassung von Gefangenen: "Dutzende von Journalisten sitzen in türkischen Gefängnissen statt in Redaktionsstuben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

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