Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern / Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Jonitz: LSG-Beschluss zu Mindestmengen in der Frühgeborenen-Versorgung zum Umdenken nutzen

(Berlin) - Die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedete Erhöhung der bestehenden Mindestmenge von 14 auf 30 Fälle pro Jahr für die Versorgung Frühgeborener in spezialisierten Kliniken ist durch einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 26.01.2011 vorerst gestoppt worden. Das LSG bestätigt damit eindrücklich die Position der Bundesärztekammer, wonach die willkürliche Festlegung einer Mindestmenge nicht als Instrument zur Erhöhung der Qualität in diesem sensiblen Versorgungsbereich taugt.
Bereits mehrfach hatte der Vorsitzende der Qualitätssicherungs-Gremien der Bundesärztekammer, Dr. Günther Jonitz, auf den Mangel an wissenschaftlicher und auch klinischer Grundlage hingewiesen und Mindestmengen in der Frühgeborenen-Versorgung klar als Irrweg bezeichnet: "Das Gericht hat Recht mit dieser mutigen Entscheidung. Es gibt keine hinreichende Evidenz für konkrete, noch dazu derart hohe Fallzahlgrenzwerte, und es ist auch nicht belegbar, dass die Ergebnisqualität von der Leistungsmenge in besonderem Maße abhängig wäre. Dagegen wäre zu befürchten gewesen, dass durch die neue Mindestmenge die wohnortnahe Versorgung der Frühgeborenen gefährdet worden wäre."
Nach dem Urteil des LSG müsse der Gemeinsame Bundesausschuss über Alternativen zu Mindestmengen nachdenken, um die Versorgungsqualität von Frühgeborenen zu verbessern. "Keinesfalls sollten der G-BA und der GKV-Spitzenverband versuchen, jetzt stur diese politische Mindestmengen-Festsetzung durchzudrücken. Das G-BA-Plenum sollte vielmehr das Votum seines eigenen Unterausschusses berücksichtigen, der eine solche Mindestmenge aus guten Gründen abgelehnt hat." Eine systematische Erhebung von Qualitätsparametern und daraus abzuleitende Konsequenzen sowie eine engmaschige Begleitforschung würden den komplexen Herausforderungen eher gerecht als eine schlichte Zentralisierungspolitik.

Quelle und Kontaktadresse:
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 400456500, Telefax: (030) 400456555

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